NRW will Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den Spielraum für Mieterhöhungen in 59 Kommunen (Auflistung siehe unten) einengen und eine Mietpreisbremse einführen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kündigte an, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen in den ausgewählten Städten und Gemeinden auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Bisher sind flächendeckend Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren möglich, begrenzt auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Die Möglichkeit, in Gebieten mit Wohnungsknappheit die Kappungsgrenze abzusenken, wurde durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt, das am 1.5.2013 in Kraft getreten ist. Bislang haben Bayern, Hamburg und Berlin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Folgende Kommunen werden im Entwurf der Landesverordnung aufgelistet:
Regierungsbezirk Düsseldorf
Dinslaken, Dormagen, Düsseldorf, Emmerich am Rhein, Erkrath, Geldern, Grevenbroich, Haan, Hilden, Kamp-Lintfort, Kempen, Kevelaer, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Moers, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen, Rommerskirchen, Wesel
Regierungsbezirk Köln
Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Brühl, Euskirchen, Frechen, Hürth, Jülich, Kerpen, Köln, Leverkusen, Niederkassel, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling
Regierungsbezirk Münster
Bocholt, Bottrop, Coesfeld, Greven, Gronau (Westfalen), Haltern am See, Lotte, Münster, Ostbevern, Raesfeld, Rheine, Senden, Waltrop
Regierungsbezirk Detmold
Bielefeld, Paderborn, Rheda-Wiedenbrück
Regierungsbezirk Arnsberg
Bad Sassendorf, Soest
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