Eichgesetz: Wasserzähler müssen nicht dem Eichamt gemeldet werden

Neue Wasser- und Wärmezähler müssen seit dem 1.1.2025 nicht mehr dem Eichamt gemeldet werden. Die Pflicht wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz abgeschafft.

Seit 2015 mussten alle neuen und erneuerten Kalt-, Warmwasser- und Wärmezähler innerhalb von sechs Wochen nach Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden. Damit ist nun Schluss. Die entsprechende Vorschrift im Mess- und Eichgesetz wurde durch das Bürokratieentlastungsgesetz ersatzlos gestrichen. Die Neuregelung gilt seit dem 1.1.2025. Für die Anmeldung beim Eichamt gab es eine Online-Plattform. Diese wurde deaktiviert.

Die Eichpflicht für Messgeräte ist von der Änderung nicht betroffen und besteht nach wie vor.

Zum Infoblatt "Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG" der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)


Schlagworte zum Thema:  Wasserzähler, Betriebskostenabrechnung