Beleidigung kann Mieter die Wohnung kosten
Hintergrund
Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von einer Mieterin nach einer Kündigung die Räumung der Wohnung.
Nachdem die Mieterin bereits zuvor Vorwürfe gegen die Vermieterin geäußert hatte, griff sie die Geschäftsführerin der Vermieterin in einem offenen Brief scharf an. Diese sei offenbar nicht in der Lage, Sachverhalte ordnungsgemäß zu klären, sondern ziehe es vor, überhaupt nicht auf an sie persönlich gerichtete Schreiben zu antworten. Stattdessen würden Mitarbeiter auf die Mieter losgelassen, deren Aussehen, Auftreten und fehlende Fachkenntnisse merkwürdig seien und den Schluss auf die Zugehörigkeit zum Rotlichtmilieu oder einer Sekte zuließen.
Nach diesen Äußerungen kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich.
Entscheidung
Das LG Halle (Saale) gibt der Vermieterin Recht. Die Vermieterin war zwar nicht zur fristlosen Kündigung berechtigt; die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung ist aber wirksam.
Unabhängig davon, ob die Äußerungen als Beleidigung oder üble Nachrede strafbar sind, hat die Mieterin ihre mietvertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt.
Mit ihren in dem offenen Brief getätigten Äußerungen hat die Mieterin auch unter Berücksichtigung des grundgesetzlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung die Grenzen überschritten, welche auch für eine im Wirtschaftsleben stehende Partei bei ihren Geschäftsbeziehungen dauerhaft hinnehmen muss, ohne die Äußerungen zum Anlass zu nehmen, diese Geschäftsbeziehungen zu beenden. Dies gilt auch, wenn man in Rechnung stellt, dass der Gesetzgeber den Mieter gegen Wünsche auf Vertragsauflösung zusätzlich schützt.
Die Vermieterin hat daher ein berechtigtes Interesse, das Mietverhältnis zu beenden.
(LG Halle (Saale), Urteil v. 8.6.2011, 2 S 277/10)
-
Balkonkraftwerke: Das gilt für WEG & Vermieter
2.509
-
Vermieter muss Heizkosten korrekt verteilen
1.657
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter beim Zeitmietvertrag achten
1.629
-
Schönheitsreparaturen: Zulässige und unzulässige Klauseln für Renovierungen im Mietvertrag
1.401
-
Form der Betriebskostenabrechnung und Mindestangaben
1.358
-
Verwaltungskostenpauschale 2023: Kostenmiete steigt mit Tabelle
1.133
-
Untervermietung: Was kann der Vermieter verbieten?
1.103
-
Schlüssel für Schließanlage verloren: Wer muss zahlen?
1.053
-
Rechtsfolgen des Eigentümerwechsels
1.027
-
Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag
993
-
Info-Portal für die Heizungswahl
20.11.2024
-
Energiewende – (Wie) macht das der Verwalter?
19.11.2024
-
BGH bleibt dabei: Schonfristzahlung heilt nur fristlose Kündigung
18.11.2024
-
Heizkosten 2023 um rund 31 Prozent gestiegen
06.11.20242
-
Mietminderung bei Legionellen: Urteile im Überblick
04.11.2024
-
Nur zahlungsrelevante Fehler kippen Jahresabrechnung
29.10.2024
-
Heizungsautomatisierung: Frist endet am 31.12. – Bußgelder drohen
25.10.2024
-
Wärmepumpen-Check: Neue Tools für Hauseigentümer
25.10.2024
-
Vorkaufsrecht von Angehörigen geht Mietervorkaufsrecht vor
23.10.2024
-
Der neue Charme der Betriebsoptimierung
21.10.2024