Eine Sonderumlage kann der Verwalter nicht einfach bei den Eigentümern anfordern. Grundlage ist vielmehr ein Beschluss der Wohnungseigentümer. Bei kurzfristigem Finanzbedarf kann es daher erforderlich sein, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, um die Eigentümer über die Sonderumlage beschließen zu lassen. Denkbar ist auch ein Umlaufbeschluss hierüber. Da ein solcher aber die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erfordert, wird dies allenfalls in kleinen und nicht zerstrittenen Gemeinschaften in Betracht kommen.
Beschluss über Sonderumlage
Der Beschluss über die Sonderumlage muss folgende Elemente enthalten:
- Grund/Anlass der Sonderumlage
- Höhe der Sonderumlage
- Verteilungsschlüssel
- Anteil der einzelnen Eigentümer
- Fälligkeitstermin
Nur in Notfällen, in denen die Beschlussfassung nicht abgewartet werden kann, kann der Verwalter bei den Eigentümern Zahlungen anfordern, die über die monatlich zu zahlenden Hausgeldvorschüsse hinausgehen.
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