Verwalter muss Insolvenz von Wohnungseigentümer prüfen

Ein professioneller WEG-Verwalter muss sich selbst über eine eventuelle Insolvenz eines Wohnungseigentümers vergewissern, bevor er einen Rechtsanwalt mit der Wohngeldbeitreibung beauftragt.

Von einem professionellen Wohnungseigentumsverwalter kann erwartet werden, dass er sich auf der für jedermann zugänglichen Internetseite (s. unten „Praxis-Hinweis“) darüber informiert, ob ein Wohngeldschuldner insolvent ist oder nicht, bevor er einen Rechtsanwalt beauftragt, die Wohngeldforderung gerichtlich geltend zu machen.

Erhält ein Rechtsanwalt den Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung, und dies noch unter besonderem Hinweis auf die Eilbedürftigkeit, kann er sich darauf verlassen, dass ihm der Auftragsgeber Anhaltspunkte für eine Insolvenz mitteilen würde. Der Rechtsanwalt handelt in diesem Fall nicht pflichtwidrig, wenn er ohne Einholung weiterer Informationen unmittelbar Klage gegen den Wohngeldschuldner erhebt.

(AG Bonn, Urteil v. 19.12.2011, 101 C 274/11)

Praxis-Hinweis:
Auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlichen die Insolvenzgerichte aus allen Bundesländern die Bekanntmachungen, die vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Unter „Bekanntmachungen suchen“ steht eine detaillierte Suchmöglichkeit zur Verfügung.


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