Wohnungsmangel: Buschmann plant Reform beim Baurecht
"Aus der Bauwirtschaft höre ich oft, dass bestimmte Komfortstandards das Bauen stark verteuern. Wir wollen es einfacher machen, auf solche Komfortstandards rechtssicher zu verzichten, wenn die Beteiligten eines Bauprojekts das wollen", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dafür müsse man das Bauvertragsrecht ändern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle er bald präsentieren.
DIN-Normen: Rechtssicher auf Komfortstandards verzichten
"Uns geht es um Standards, die gesetzlich nicht zwingend sind, die aber bei Neubauprojekten oft als vereinbart gelten – wie zum Beispiel in Bezug auf die Trittschalldämmung", erklärte Buschmann. "Altbauwohnungen erfüllen diese Standards oft gar nicht. Trotzdem sind solche Wohnungen sehr beliebt. Das zeigt: Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird." Wer beim Neubau auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten wolle, um dann günstiger kaufen zu können, solle dies auch rechtssicher tun können, so der Minister. "Das ist Vertragsfreiheit."
Nach einer Studie des Bauforschungsinstituts Arge sind die Baukosten in den vergangenen vier Jahren etwa in den deutschen Großstädten um 42 Prozent gestiegen. Gleichzeitig zogen die Bauzinsen an. Laut Arge fehlen in Deutschland zirka 800.000 Wohnungen – vor allem bezahlbare.
Rechtsgutachten: DIN-Normen teuerster Standard beim Wohnungsbau
DIN-Normen gelten beim Wohnungsbau fast automatisch als die anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Die Abkehr von diesem Standard ist derzeit kaum rechtssicher zu vereinbaren. Dass nicht alle Regelungen notwendig sind, zeigt auch ein Gutachten des ehemaligen BGH-Richters Stefan Leupertz, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) in Auftrag gegeben hatte. Er kommt zu dem Ergebnis: Es kann im Bauvertragsrecht gelingen, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen – und so zu mehr bezahlbaren Wohnungen zu kommen.
Die Reduzierung technischer Anforderungen wäre ohne nennenswerte Einschränkung der Wohnqualität möglich, heißt es in dem Gutachten. Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung und Literatur sei sie zwar bereits möglich, die praktische Umsetzung werfe jedoch Probleme auf. Noch werden die hohen Standards oft hingenommen, um Gewährleistungsrisiken zu vermeiden, was am Ende die Kosten beim Wohnungsbau treibt. Der Jurist schlägt gesetzliche Änderungen vor, die es in Bauverträgen möglich machen sollen, mit Verbrauchern einen unter den geltenden aRdT liegenden Ausführungsstandard rechtssicher zu vereinbaren.
Im Rechtsgutachten stellt Leupertz allerdings auch fest: "Die Umsetzung dieser Vorschläge würde naturgemäß allein kaum ausreichen, um die derzeitige Spannungssituation im Wohnungsbau zu bereinigen. Sie wäre aber zweifellos ein wesentlicher Bestandteil für eine Lösung in absehbarer Zeit."
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