Digitaler Vollzug von Immobilienverträgen
Das Kabinett hat am 6.11.2025 einen Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beschlossen, in dem es um den digitalen Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden im Nachgang der Beurkundung von Immobilienverträgen geht.
"Ein Klick statt Zettelwirtschaft – das soll künftig für den Informationsaustausch bei Grundstücksübertragungen gelten", sagte Ministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD). "Durch die Einführung eines einheitlichen digitalen Standards ermöglichen wir einen sicheren und schnellen Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten." Mit dem Gesetzentwurf gehe man einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft des Rechtsstaates.
Bislang findet die Kommunikation weitgehend postalisch statt. Künftig soll diese vollständig elektronisch erfolgen. Den Zeitpunkt können die Bundesländer teilweise über Verordnungen regeln – er darf aber nicht nach dem 1.1.2027 liegen.
Digitale Beurkundung von Immobilienverträgen
Den Gesetzesentwurf zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung hatte das Kabinett bereits am 16.7.2025 beschlossen. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, können Notare ein elektronisches Dokument auch direkt beim Präsenztermin erstellen, beurkunden und digital signieren – das geht bislang nur bei Online-Beurkundungen (§ 16b BeurkG).
Nach geltendem deutschem Recht ist für den Grundstückskaufvertrag eine öffentliche Beurkundung vorgeschrieben. Diese setzt im Regelfall eine Niederschrift auf Papier voraus. Die Verwahrung von Urkunden erfolgt dagegen bereits weitgehend elektronisch. Auch der Vollzug beurkundeter Geschäfte und Erklärungen läuft zunehmend elektronisch ab. Künftig sollen Immobiliengeschäfte effizienter abgewickelt werden können.
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