Ruf nach dem digitalen Notarvertrag wird lauter
Während Besprechungs- und Beratungstermine beim Notar nach geltender Rechtslage auch jetzt schon telefonisch oder per Video erledigt werden können, muss die Unterschrift – notfalls nachträglich, falls sich eine der Parteien hat vertreten lassen – eigenhändig vor dem Notar erfolgen (sogenannte qualifizierte Schriftlichkeit). Das Prozedere wird noch umständlicher durch die Sicherheitsvorkehrungen, die wegen Covid-19 getroffen werden sollen.
"Das muss nicht sein!", sagen IVD und Immowelt. Die Digitalisierung sei so weit fortgeschritten, dass die notarielle Beurkundung bereits heute digital erfolgen könnte.
Online-Petition für digitale Notarverträge
In einem Brief an die Bundesministerien des Inneren und der Justiz fordern IVD und Immowelt, dass die virtuelle Beurkundung Teil der Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus werden müsse. Um sich mit dem Anliegen vor dem Bundestag Gehör zu verschaffen, muss die Online-Petition von 50.000 Unterstützern unterschrieben werden.
Auch für die Zeit nach der Coronakrise sollten digitale Notarverträge Immobilienkäufe erleichtern, so die Initiatoren der Petition. Dafür müsse der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Wohnungsbesichtigungen per Live-Stream, wie sie sein Unternehmen bereits anbiete, seien ein Anfang, betont Prof. Dr. Cai-Nicolas Ziegler, CEO der Immowelt AG. Digitale Notartermine müssten der nächste Schritt sein, damit die Immobilienbranche gut gerüstet in die Zukunft gehe. IVD-Präsident Jürgen Michael Schick ergänzt, dass die notarielle Beurkundung einen erheblichen Modernisierungsbedarf aufweise.
Notarvertrag und Rechtssicherheit
Das deutsche Notariatswesen bietet dem IVD-Chef zufolge Käufern und Verkäufern, Investoren und Eigennutzern ein hohes Maß an Sicherheit – die würde durch die Umstellung auf digitale Notarverträge "in keiner Weise eingeschränkt". Auch die Aufklärungs- und Warnfunktion des Notars sei durch eine differenzierte Gestaltung der digitalen Beurkundung in vollem Umfang möglich. "Mittels Videotelefonie, RFID-gestützter Ausweisdokumente und hochsicherer Verschlüsselungstechnologien könnte der Notarvertrag bereits jetzt rechtssicher und digital abgewickelt werden", ist Schick überzeugt.
Zur Online-Petition für den Digitalen Notarvertrag
Notarkammer Berlin lockert aufgrund der Corona-Pandemie restriktive Regeln
Die Notarkammer Berlin hatte Ende März bereits die restriktiven Regeln zur notariellen Beurkundung – insbesondere das Prinzip der persönlichen Anwesenheit der Beteiligten – gelockert. Beurkundungen mittels eines Vertreters ohne Vertretungsmacht sind während der Coronakrise auch ohne begründete Ausnahmefälle ausdrücklich möglich, wie die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami mitteilt. Die Vertragsparteien müssen aber dann im Nachgang – unter Umständen außerhalb der Geschäftsräume – ihre Unterschrift vor dem Notar leisten, um den Vertrag zu genehmigen. Die Kanzlei nutzt die bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten der Digitalisierung: So können die Mandanten etwa auf Wunsch per Videokonferenz zur Beurkundungsverhandlung zugeschaltet werden und – wie unter normalen Umständen – Fragen während der Verlesung der Urkunden direkt stellen.
Das Statistische Bundesamt hatte im Dezember 2019 im Auftrag der Bundesregierung, des Nationalen Normenkontrollrates und der Bundesnotarkammer einen allgemeinen Projektbericht zur Digitalen Abwicklung von Immobilienkaufverträgen vorgelegt.
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