Zentrales Immobilienregister wieder auf der Tagesordnung

Deutschland gilt als Geldwäsche-Paradies und der Immobilienmarkt als besonders anfällig. Über ein zentrales Immobilienregister für mehr Transparenz hat der Bundestag diskutiert. Die Vorlage wird nun zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen. Das Thema ist nicht ganz neu.

Der Bundestag hat am 29. April über einen Antrag mit dem Titel "Zentrales Immobilienregister sofort einführen" beraten, den die Linken-Fraktion vorgelegt hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Linken-Abgeordneten fordern mehr Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt. In einem zentralen bundesweiten Immobilienregister sollen vor allem die Eigentümerschaft sowie sonstige Nutzungsrechte unter Nennung der Nutzungsberechtigten aufgeführt werden.

Auch Angaben zu möglichen Rechtsinhabern, Hypotheken, Grundschulden oder Verpfändungen sollen in dem Register stehen. Das Gleiche wird mit einer Übersicht über wirtschaftliche Berechtigungen in- und ausländischer natürlicher und juristischer Personen gefordert. Mit dem Register sollen Spekulationen und Geldwäsche auf dem Immobilienmarkt eingeschränkt werden, heißt es in dem Antrag.

Bundesrat schmetterte Immobilienregister ab

Im Januar 2021 hatte das Land Berlin einen Antrag zur Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters in den Bundesrat eingereicht mit der "Aufforderung an die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Grundbuchordnung (GBO) sowie gegebenenfalls weiterer Gesetze vorzulegen". Die Drucksache stand am 26.3.2021 auf der Tagesordnung der Länderkammer. Doch nur eine Minderheit stimmte für den Gesetzesantrag, damit wurde die Entschließung nicht gefasst.

Bei der Sitzung des Bundesrates am 12.2.2021 empfahl der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung, die Entschließung zu fassen. Der federführende Rechtsausschuss sprach sich aber gegen ein zentrales Immobilienregister auf Bundesebene aus.

Der damalige Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begründete den Vorstoß damit, dass nur so mehr Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen auf dem Immobilienmarkt geschaffen werden könne.

Zentrales Immobilienregister versus Geldwäschegesetz

Seit Anfang 2020 gilt das verschärfte Geldwäschegesetz (GWG), das auch Immobilienbeteiligte in die Pflicht nimmt. Zudem waren bereits am 1.7.2017 Änderungen des Strafrechts und des Strafverfahrensrechts in Kraft getreten. Ob diese Regelungen wirksam genug gegen das Verschleierungsrisiko im Bereich der Immobiliengeldwäsche sind, ist strittig.

Die Grünen fordern deshalb schon seit Jahren die Einführung eines bundesweiten Immobilienregisters für den Kampf gegen Geldwäsche – doch die Bundesregierung blockierte das Vorhaben, sagte der Europaabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Sven Giegold, im Oktober 2017 in der ARD-Sendung "Monitor". Das Argument: "Die Einführung eines (…) Registers wäre mit erheblichen Kosten und zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden und es hat bislang noch keinerlei Folgenabschätzung dazu gegeben (…)."

Auch eine ursprünglich für November 2019 geplante einheitliche "Grundbuchdatenbank" zum Kampf gegen Geldwäsche im Immobiliensektor war gescheitert.


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dpa