In fünf Punkten zur praxistauglichen EU-Taxonomie

Die Ziele der EU-Taxonomie sind ambitioniert. Mit der Praxistauglichkeit sind nicht alle in der Immobilienbranche zufrieden. Der GdW für die Wohnungswirtschaft und der vdp für die Finanzierer fordern Anpassungen in dem Regelwerk. Die Kritik im Detail.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) bemängeln seit Inkrafttreten der EU-Taxonomie vor zwei Jahren die fehlende Praxistauglichkeit. Nicht zielführend sei vor allem die Ausgestaltung der Sustainable-Finance-Regulierung. In einem gemeinsamen Positionspapier werden die wesentlichen Kritikpunkte aufgeführt und konkrete Empfehlungen ausgesprochen.

Klimaziele: EU-Taxonomie nicht praxistauglich

"Die EU-Taxonomie hat in Umfang und Komplexität ein Maß erreicht, das Kreditinstitute, Unternehmen und Endverbraucher ressourcenseitig vor riesige Herausforderungen stellt und die Erfolgschancen des Regelwerks merklich schmälert", sagte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. GdW-Präsident Axel Gedaschko sieht eine Schwäche in der Privilegierung der Gebäude mit der besten Energieeffizienz mit der Folge, dass Kapital bevorzugt in sehr gut sanierte Gebäude fließt. Dieser Ansatz konterkariere die Klimaziele.

Die am 8.1.2025 veröffentlichten Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance zur Änderung der Taxonomie zielen für GdW und vdp nur ansatzweise in die richtige Richtung. Aus Perspektive der Finanz- und Wohnungswirtschaft haben die Verbände fünf Hindernisse identifiziert, die der praktischen Umsetzung und der Erreichung der Klimaziele entgegenstehen. Die Verbände zeigen auch mögliche Lösungswege auf.

EU-Taxonomie: Kritik und Lösungswege

Fünf-Punkte-Papier für eine praxistauglichere EU-Taxonomie von GdW und vdp Kritik und Lösungswege im Kurzüberblick:

1. Anforderungen für Neubauten hinsichtlich ihres Primärenergiebedarfs verteuern das Bauen und tragen nicht nennenswert zur CO2-Einsparung bei.

Kritik im Detail:

Die EU-Taxonomie verlangt, dass der Primärenergiebedarf eines ab 2021 errichteten Gebäudes mindestens zehn Prozent unter dem Schwellenwert für das Niedrigstenergiegebäude gemäß nationaler Vorgaben liegt. Diese Regelung verhindert bezahlbaren Neubau und konterkariert die Bestrebungen Deutschlands und der EU, die Baukosten zu senken und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Lösungsweg:

GdW und vdp plädieren dafür, die Energieeffizienzanforderungen an die nationalen Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude anzugleichen, also nicht noch darüber hinauszugehen. Dies wäre aus Sicht beider Verbände ein zielführender Beitrag zu kostengünstigerem Neubau und zu bezahlbareren Mieten.

2. Es bestehen gravierende Widersprüche zwischen EU-Taxonomie und EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Kritik im Detail:

Während die Vorgaben der EU-Taxonomie fast ausschließlich auf den Endzustand der Klimaneutralität abzielen (Best-in-Class-Ansatz), liegt der Fokus der EU-Gebäuderichtlinie EPBD auf Verbesserungen bei den Gebäuden mit der aktuell schlechtesten Energieeffizienz (Worst-first-Ansatz). Es ist widersinnig, in zwei Regelungsvorhaben, die von der selben Institution stammen und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, zwei komplett konträre Ansätze zu verfolgen. Dieser Widerspruch sorgt in der Finanzwirtschaft und in der Realwirtschaft für erhebliche Unsicherheit und verzögert die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Lösungsweg:

Für GdW und vdp ist der Fokus der EPBD auf die energetisch schlechtesten Gebäude erfolgversprechender als die konträr dazu stehenden Regeln der EU-Taxonomie. Die Effizienzgewinne bei der Renovierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz sei deutlich höher und schneller zu erreichen als bei Gebäuden, die bereits über eine gute Energieeffizienz verfügen. Vor diesem Hintergrund fordern die Verbände eine Synchronisierung der Regelwerke beim Effizienzansatz, so dass die Sustainable-Finance-Regulierung einheitlich den Worst-first-Ansatz als Ziel beinhaltet.

3. Die Latte für die Taxonomiekonformität liegt viel zu hoch; Transformationspfade und Effizienzgewinne aus erneuerbaren Energien werden nicht gewürdigt.

Kritik im Detail:

Nur Renovierungsarbeiten, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden um mindestens 30 Prozent führen, gelten als taxonomiekonform und profitieren von Finanzierungsvorteilen. Für Modernisierungen, die geringere Energieeinsparungen nach sich ziehen, könnten sich die Finanzierungskosten durch die Stigmatisierung der Nicht-Taxonomiekonformität in Zukunft erhöhen. Gleiches gilt für Gebäude, die sich auf einen langfristigen Transformationspfad zur Klimaneutralität begeben, derzeit aber noch schlechte Energieeffizienzklassen aufweisen. Hinzu kommt, dass in der EU-Taxonomie Effizienzgewinne aus der Nutzung erneuerbarer Energien bei Renovierungen nicht berücksichtigt werden können.

Lösungsweg:

Alle Renovierungsmaßnahmen, die gemäß eines festgelegten Transformationspfads Energieeinsparungen erzielen, sollen unter Berücksichtigung der Effizienzgewinne aus der Nutzung erneuerbarer Energien als taxonomiekonform anerkannt werden. Zudem plädieren die Verbände dafür, dass – anders als bisher – das gesamte Gebäude und dessen gesamte Finanzierung als taxonomiekonform gelten, wenn die Anforderungen an eine energieeffiziente Renovierung erfüllt sind.

4. Die in der EU-Taxonomie genannten "Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien" führen ungerechtfertigterweise zu erheblichen Zusatzkosten.

Kritik im Detail:

Gemäß EU-Taxonomie führt die Nichteinhaltung nur eines der insgesamt sechs DNSH-Kriterien dazu, dass ein Gebäude und die Finanzierung des Gebäudes als nicht taxonomiekonform gelten. Das heißt: Eine Immobilie kann noch so energieeffizient sein, sobald es beispielsweise nur einen Grenzwert beim Wasserdurchlauf reißt, wird die Taxonomieanerkennung für die gesamte Immobilie und deren Finanzierung verwehrt. Die erforderlichen Prüfverfahren sind so zeit- und dokumentationsintensiv, dass Kosten und Nutzen weit entfernt von einem angemessenen Verhältnis sind. Zudem wirken sich die erheblichen Zusatzkosten bei Renovierungen direkt auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum aus und gefährden die soziale Akzeptanz.

Lösungsweg:

Unabhängig von der Frage der Relevanz aller DNSH-Kriterien halten GdW und vdp deren Anforderungen in puncto Anzahl und Komplexität für deutlich zu hoch. Sie regen an, insbesondere die Vorgaben für die Kriterien "Bau neuer Gebäude" und "Renovierung bestehender Gebäude" merklich zu reduzieren. Darüber hinaus empfehlen sie, die DNSH-Kriterien in Gänze lediglich als "Beobachtungskriterien" zu deklarieren, so dass die Nichteinhaltung einer einzelnen Vorgabe nicht automatisch zur Aberkennung der Taxonomiekonformität führt.

5. Die EU-Taxonomie fokussiert ausschließlich auf ökologische Kriterien. Soziale Aspekte werden in keiner Weise gewürdigt.

Kritik im Detail:

Der einseitige Fokus der EU-Taxonomie auf ökologische Zielvorgaben lässt Vorhaben, die etwa in sozialer Hinsicht Vorteile bringen, in den Hintergrund treten. Dabei sind sich Politik und Wirtschaft einig, dass die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Stadtplanung zum Gemeinwohl beitragen.

Lösungsweg:

GdW und vdp sprechen sich für eine Aufnahme sozialer Aspekte in der bestehenden Taxonomie aus, um die ökologische und soziale Dimension in Einklang zu bringen. Auch nicht messbare Beiträge zur sozialen Gerechtigkeit, die von Wohnungsbaugesellschaften bereits aufgrund des gesetzlichen Auftrags geleistet werden, sollen Anerkennung finden. Konkret: Soziale Ausgleichsmechanismen sollen zur Anwendung kommen; und bieten Gebäude ein vergleichsweise geringes Mietniveau, eine positive Quartiersqualität oder eine räumliche Nähe zu sozialen Einrichtungen, könnten sie damit die etwaige Nichteinhaltung einzelner ökologischer Vorgaben kompensieren. Durch dieses Vorgehen könnten den Verbänden zufolge spürbar mehr Immobilien und Immobilienfinanzierungen Taxonomiekonformität erlangen.

Positionspapier zur EU-Taxonomie


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