Gebäudesektor muss zur ökologischen Schlüsselbranche werden
Von außen betrachtet scheint alles zu funktionieren: Es wird gebaut, saniert, geplant, bewohnt. Das Bauwesen liefert die Kulisse unseres Alltags, das Fundament unserer Städte, die Hülle unseres Lebens. Und doch verbirgt sich in diesem System eine stille Katastrophe – messbar, reguliert, aber bislang weitgehend unbeachtet: Der Gebäudesektor ist für rund 40 Prozent der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich, verursacht die Hälfte des Ressourcenverbrauchs in Deutschland und produziert ebenso viel Abfall.
Zirkularitätsrate im Bauwesen unter vier Prozent
Das sind keine Nebenschauplätze. Das sind zentrale Schlachtfelder der ökologischen Transformation. Doch in der politischen Debatte bleibt das Bauwesen erstaunlich leise.
Ein Netzwerk mittelständischer Unternehmen – die Green Monday Wirtschaftsinitiative – bringt es auf den Punkt: "Wir diskutieren über Joghurtbecher, die drei Gramm wiegen, und verlieren die wirklich relevanten Stoffströme aus dem Blick."
Die Bilanz ist bitter: Während Verpackungsabfälle zu großen Teilen bereits erfasst und recycelt werden, liegt die Zirkularitätsrate im Bauwesen unter vier Prozent. Die Materialschwemme – Beton, Stahl, Dämmstoffe – bleibt weitgehend linear: Einweg statt Umlauf. Entsorgung statt Erhalt. Neubau statt Nutzung.
Die Normalität der Verschwendung
In der Denkplattform D2030 diskutierten kürzlich drei Experten – Armando García Schmidt (Bertelsmann Stiftung), Gerhard Feldmeyer (Madaster Foundation) und Carla Jung-König (Stadt Heidelberg) – die strukturellen Ursachen dieses Missverhältnisses. Das Fazit: Nicht technische Grenzen blockieren die Wende, sondern rechtliche, finanzielle und institutionelle Routinen. Der Gebäudesektor ist kein Dinosaurier, sondern ein System im Korsett, gefesselt durch Normen, Bewertungspraktiken, Haftungsfragen und das Handelsgesetzbuch (HGB).
Nicht technische Grenzen blockieren die Wende, sondern rechtliche, finanzielle und institutionelle Routinen.
Ein zentrales Beispiel: Baustoffe aus dem Rückbau – etwa wiederverwendbare Fenster, Stahlträger oder Dämmstoffe – gelten buchhalterisch häufig als wertlos. Ihr bilanzieller Restwert tendiert gegen null. Was nicht als Anschaffung gilt, lässt sich nicht als Vermögensgegenstand erfassen. Dieses Problem, verankert im sogenannten "Schrottparagrafen" des HGB, verhindert ökonomische Anreize zur Wiederverwendung. Die ökologische Vernunft endet an der Schwelle der Buchhaltung.
Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es gehen kann
Dass es auch anders geht, beweist ein stiller Erlass aus Düsseldorf: Seit 2023 dürfen öffentliche Bauherren in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Ressourcenwert zirkulär eingesetzter Materialien bilanzieren – sofern Herkunft und Konzept dokumentiert sind. Das mag trocken klingen, ist aber revolutionär: Es ermöglicht Kommunen, durch kluge Materialwahl sowohl ökologische als auch fiskalische Ziele zu erreichen. Klimaschutz und Sparsamkeit müssen keine Gegensätze sein.
Im privaten Sektor fehlen noch immer die passenden Versicherungsmodelle, Bewertungsrichtlinien und Finanzierungsmuster. Solange Rückbaustoffe als Risiko gelten und nicht als Ressource, wird ihre Nutzung die Ausnahme bleiben.
Dieser Fortschritt bleibt bislang ein Einzelfall – zu wenig bekannt, zu selten genutzt, zu wenig politisch getragen. Im privaten Sektor fehlen noch immer die passenden Versicherungsmodelle, Bewertungsrichtlinien und Finanzierungsmuster. Solange Rückbaustoffe als Risiko gelten und nicht als Ressource, wird ihre Nutzung die Ausnahme bleiben.
Recht, Risiko, Restwert: Agenda für den Umbau für Klimaschutz
Die Green Monday Initiative hat nun einen Aktionsplan vorgelegt, der die Debatte versachlicht – und konkretisiert. Ihr Vorschlag: kein weiteres Positionspapier, sondern eine operative Reformagenda für Ministerien, Bauämter, Versicherer und Unternehmen.
Sechs Punkte stehen im Zentrum:
- Öffentliche Beschaffung zirkulär ausrichten: Zirkularität muss zum Zuschlagskriterium werden – mit Gewicht auf CO2-Bilanz, Materialherkunft und Wiederverwendbarkeit.
- Bilanzierung und Bewertung reformieren: Das HGB braucht eine Öffnungsklausel für gebrauchte Materialien. Die NRW-Praxis bietet ein Vorbild.
- Versicherbarkeit ermöglichen: Neue Policen und staatliche Bürgschaften müssen Rückbaustoffe absichern – und Vertrauen schaffen.
- Normenwesen modernisieren: Technische Regeln dürfen ökologische Standards nicht blockieren. Die stoffliche Vielfalt muss Eingang in das Regelwerk finden.
- Digitale Materialpässe einführen: Herkunft, Qualität und Kreislauffähigkeit müssen digital dokumentiert sein – für Planer, Prüfer, Investoren.
- Kompetenzzentren aufbauen: Kommunen und Mittelstand benötigen Begleitung – juristisch, technisch, operativ. Regionale Anlaufstellen können Lücken schließen.
Immobilienwirtschaft: Ein Sektor im Schatten seiner Möglichkeiten
Drastisch formuliert: Wer heute ein Gebäude errichtet, entscheidet über die Ressourcen von morgen. Der Gebäudesektor ist keine technische Nebensache, sondern ein zentrales Feld der ökologischen Steuerung. Und doch verhalten sich viele Akteure, als würde dort nichts entschieden.
Die Gründe sind tief eingebettet in die Strukturen des Systems: lineare Wertlogik, haftungsgetriebene Risikovermeidung, normierte Unsicherheiten, fehlende politische Führung. Dabei liegen die Werkzeuge längst bereit. Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern an Entschluss.
Wer heute ein Gebäude errichtet, entscheidet über die Ressourcen von morgen. Der Gebäudesektor ist keine technische Nebensache, sondern ein zentrales Feld der ökologischen Steuerung.
Am 5. Juni sprach Umweltminister Carsten Schneider (SPD) beim Tag der Kreislaufwirtschaft des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) in Berlin. Ziel der Bundesregierung sei es nach dem Koalitionsvertrag, den Verbrauch von Primärrohstoffen so weit wie möglich zu reduzieren.
Die Regierung strebt darüber hinaus die verstärkte Nutzung von Recycling-Baustoffen an. Bund, Länder und Kommunen haben mit der öffentlichen Beschaffung einen zentralen Nachfragehebel in der Hand, um die Kreislaufwirtschaft und damit den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu fördern.
Das bestehende Recht, insbesondere § 45 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sieht bereits jetzt Anforderungen zum vorrangigen Einsatz von Sekundärrohstoffen vor. Allgemeine Vorgaben enthält zudem die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima).
Dringend gesucht: Klare politische Rahmenbedingungen
"Für eine zukunftssichere Rohstoffversorgung und mehr Klimaschutz brauchen wir klare politische Rahmenbedingungen und einen verbesserten Gesetzesvollzug. Der BDE setzt sich deshalb besonders für Mindesteinsatzquoten von Rezyklaten ein, die Investitionen in eine bessere Recyclinginfrastruktur fördern“, sagt BDE-Präsidentin Anja Siegesmund, die beim Green Monday im September zur Circularity-Economy Stellung beziehen wird.
Die Green Monday Initiative und die D2030-Expertenrunde haben gezeigt, wie es geht. Was fehlt, ist der politische Wille, dem schlafenden Riesen Bauwesen aufzuzeigen, dass seine Rolle in der Transformation keine Nebenrolle mehr ist.
Denn am Ende ist nicht der Stein das Problem. Sondern das System, das ihn falsch setzt.
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