Hessen: Mietpreisbremse gilt in 49 statt 31 Kommunen

Hessen weitet die Mietpreisbremse bei Neuvermietung auf mehr Kommunen als bisher aus. Eine neue Mieterschutzverordnung tritt am 26.11.2020 in Kraft. Dann ist in 49 Städten und Gemeinden – statt wie bisher 31 Kommunen – die Miethöhe bei Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Mancherorts wurde die Mietpreisbremse abgeschafft.
In den 49 betroffenen Kommunen gilt außerdem eine auf acht Jahre verlängerte Kündigungssperrfrist, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Außerdem ist dort die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt. Die Verordnung enthält zudem zahlreiche Übergangsregelungen.
In diesen hessischen Kommunen gilt die Mietpreisbremse weiterhin:
Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Egelsbach (Kreis Offenbach), Eschborn, Flörsheim, Frankfurt am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Heusenstamm, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Nidderau, Obertshausen, Offenbach, Raunheim, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden.
Diese Kommunen sind ab 26.11.2020 neu auf der Mietpreisbremsen-Liste:
Groß-Gerau, Biebesheim und Rüsselsheim (beide Kreis Groß-Gerau), Hainburg, Mainhausen, Neu-Isenburg und Dietzenbach (alle Kreis Offenbach), Eltville und Walluf (beide Rheingau), Friedrichsdorf, Usingen, Steinbach und Neu-Anspach (alle Hochtaunuskreis), Fuldabrück (Kreis Kassel), Groß-Zimmern, Roßdorf und Pfungstadt (alle Kreis Darmstadt-Dieburg), Kriftel (Main-Taunus-Kreis), Langenselbold und Maintal (beide Main-Kinzig-Kreis), Rosbach vor der Höhe (Wetteraukreis) sowie Viernheim (Kreis Bergstraße).
In diesen Kommunen in Hessen wird die Mietpreisbremse zum 26.11.2020 abgeschafft:
Kassel, Hattersheim und Hofheim (beide Main-Taunus-Kreis) sowie Oberursel (Hochtaunuskreis) scheiden aus dem Geltungsbereich der Mietpreisbremse aus.
Hessische Mieterschutzverordnung vom 18.11.2020
Bisherige Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen
Hessen hatte zuvor zum 28.6.2019 neue Regelungen zur Mietpreisbremse eingeführt. Eine entsprechende Verordnung, die 31 Städte und Gemeinden erfasst, wurde am 27.6.2019 im Hessischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, einschließlich der amtlichen Begründung.
Folgende 31 Städte und Gemeinden in Hessen sind bis 25.11.2020 von der Mietpreisbremse erfasst:
Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden (Taunus), Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Egelsbach, Eschborn, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Hattersheim am Main, Heusenstamm, Hofheim (Taunus), Kassel, Kelkheim (Taunus), Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Nidderau, Obertshausen, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Raunheim, Schwalbach (Taunus), Weiterstadt und Wiesbaden.
Die zuvor erlassene Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015, die nur 16 hessische Städte und Gemeinden umfasst hatte, war mangels ordnungsgemäßer Begründung nichtig, so dass die Mietpreisbremse in Hessen nicht wirksam umgesetzt war. Das hat der BGH entschieden (BGH, Urteil v. 17.7.2019, Az. VIII ZR 120/18) und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main bestätigt.
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Eine Liste der deutschen Gemeinden, die von der Mietpreisbremse erfasst sind, finden Sie im Top-Thema "In diesen Städten gilt die Mietpreisbremse".
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