Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat den neuen Berliner Mietspiegel 2024 veröffentlicht. Dieser tritt ab sofort in Kraft und löst den bisherigen Mietspiegel 2023 ab.
Qualifizierter Mietspiegel für Berlin
Beim neuen Berliner Mietspiegel 2024 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB. Er basiert auf rund 16.000 Miet- und Ausstattungsdaten, die bei Vermietern und Mietern erhoben wurden. Der neue Mietspiegel wurde anhand der Vorgaben erstellt, die seit der Reform des Mietspiegelrechts für qualifizierte Mietspiegel gelten. Der zuvor geltende Mietspiegel beruhte hingegen auf einer Fortschreibung des Mietspiegels 2021 anhand der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Berliner Mietspiegel gilt für etwa 1,4 Millionen Wohnungen.
Nach Angaben des Berliner Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Christian Gaebler (SPD), zeige der neue Mietspiegel einen zweigeteilten Mietwohnungsmarkt. Während die Bestandsmieten nur moderat gestiegen seien, zeige sich bei den Angebotsmieten ein ganz anderes Bild. Wer eine neue Wohnung suche, sei stellenweise sehr hohen Mietforderungen ausgesetzt. Die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt zeige sich im Jahr 2023 deutlicher als je zuvor.
Dem Berliner Mieterverein zufolge enthält der neue Mietspiegel "gute und böse Überraschungen". So seien in der Baualtersklasse 2002 bis 2009 die Mieten deutlich niedriger als im Mietspiegel 2023, während in der Baualtersklasse 1919 bis 1949 deutliche Steigerungen zu erkennen seien.
Interessenverbände erkennen Mietspiegel an
Der neue Berliner Mietspiegel wird von den Interessenverbänden auf Vermieter- und Mieterseite als qualifizierter Mietspiegel anerkannt. Damit wird vermutet, dass der Mietspiegel anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht.
Mietspiegel stellt ortsübliche Vergleichsmiete dar
Mithilfe des Mietspiegels lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln. Diese ist im Rahmen von Mieterhöhungen und angesichts der Geltung der Mietpreisbremse in Berlin auch beim Abschluss neuer Mietverträge relevant. Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
Mietspiegel 2024 für Berlin (pdf-Downloads sowie interaktiver Abfrageservice)
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