Die Studie mit dem Titel " Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodelle" haben Prognos AG und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich erstellt. Sie ordnet das Thema rechtlich ein und gibt einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen.
Die Studie zeigt: In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen. Die Studie zeigt auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern könnte als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.
Mieterstrom Förderung: GdW fordert Politik auf, rasch aktiv zu werden
GdW-Präsident Axel Gedaschko appellierte eindringlich an die Politik, eine zielgenaue Förderung für Mieterstromprojekte noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. "Sollte dafür eine erneute Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) notwendig sein, muss diese sofort zusammen mit einer fertigen Mieterstromverordnung auf den Weg gebracht werden", so Gedaschko.
"Wir haben hier keine Zeit mehr zu verlieren." GdW-Präsident Axel Gedaschko
Darüber hinaus fordert die Wohnungswirtschaft, endlich ein entscheidendes Hemmnis für Mieterstromprojekte aus dem Weg zu räumen. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. "Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden", forderte Gedaschko.
(Autor: Haufe Online Redaktion, Stand: 03. Juli 2017)
Mieterstrom-Förderung: Länder gehen eigene Wege
Neben den hohen KfW-Förderungen KfW 40 und KfW 40 Plus bieten immer mehr Bundesländer eigene Mieterstromförderungen an. Dazu gehören Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
In NRW zum Beispiel betrifft die Förderung von maximal 30.000 Euro vor allem Zuwendungen für die Ausgaben bei Kauf und Installation von passenden Zählern zur Bilanzierung des Mieterstrom-Stromverbrauchs. Zuwendungsfähig sind außerdem Hard- und Software für Abrechnungssysteme. Daneben gibt es andere Förderungen für Speicher und PV-Anlagen.
In Thüringen wiederum werden mit dem Programm "Solar Invest" Solaranlagen mit bis zu 40 Prozent und Energiespeicher mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gefördert; sofern der Strom komplett lokal im Eigenverbrauch genutzt wird. Investitionen in Mieterstrommodelle werden sogar mit bis zu 80 % gefördert, dazu zählen auch Beratungsleistungen. Der maximal mögliche Zuschuss je Vorhaben beträgt 100.000 Euro. Der Fördersatz sollte nicht weniger als 10 Prozent betragen.
Autor: Florian Henle, Geschäftsführer Polarstern GmbH, München
(Stand: 28. April 2017)