Bilanz- und Steuerwissen: Die neue Wohn­gemeinnützigkeit

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat die Bundesregierung eines ihrer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht: die neue Wohngemeinnützigkeit – ein zentrales Anliegen von SPD und Grünen. Das vorliegende Gesetz erfüllt die Erwartungen nur teilweise. 

Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung aus dem Jahr 2021 ist die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit explizit enthalten. Dort heißt es: "Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen."

Diesem Koalitionsvertrag gingen aber schon mehrere andere Initiativen voran. Zuletzt brachten Bündnis 90/Die Grünen 2016 einen Entschließungsantrag "Die neue Wohnungsgemeinnützigkeit – fair, gut und günstig Wohnen" in den Bundestag ein.

Dialogprozess zur neuen Wohngemeinnützigkeit

Eine zeitnahe Umsetzung der neuen Wohngemeinnützigkeit ist der Ampelregierung nicht geglückt. Das liegt sicherlich darin begründet, dass SPD und Grüne dieses Unterfangen unterstützen, die FDP aber eher nicht. In jedem Fall wurde ein breiter Dialogprozess "Gemeinwohlorientierung in der Wohnungspolitik" durch das Bundesbauministerium (BMWSB) auf den We...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Die Wohnungswirtschaft.
DW Die Wohnungswirtschaft 11/2024

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Schlagworte zum Thema:  Wohnungspolitik, Wohnungsbau, Steuerrecht