Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung

Am 22.4.2024 veröffentlichte das BMAS die Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung. Darin enthalten sind 60 konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung der Verwaltungsprozesse. Ziel ist die digitale Transformation der Arbeits- und Sozialverwaltung bis zum Jahr 2030.

Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte Digitalisierungsstrategie erstreckt sich über 3 Handlungsfelder. Die Maßnahmen reichen dabei von der Etablierung digitaler Angebote über die Sicherstellung einer ebenen- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit bis hin zur effektiven Nutzung der eigenen Personalressourcen in einer modernen Struktur und Arbeitsweise.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, betont die Dringlichkeit der digitalen Transformation: „Die Arbeitswelt verändert sich rasant, Fachkräfte fehlen in vielen Branchen und Regionen, die persönlichen und beruflichen Lebensentwürfe werden immer vielfältiger – all dies fordert auch von der Verwaltung ein, schneller, einfacher und verständlicher zu werden.“ Dabei sorge die digitale Transformation innerhalb der Verwaltung für spürbare Entlastung und ein höheres Leistungsniveau. Es sei an der Zeit, die digitalen Kapazitäten noch schneller und entschlossener weiterzuentwickeln. Hierzu wurde die Strategie als ein behördenübergreifendes Gemeinschaftsprojekt entwickelt, denn: „Die dafür notwendige Kraftanstrengung kann keine einzelne Behörde allein bewältigen.“

Handlungsfeld 1: Zentrierte Angebote und volldigitalisierte Abläufe

Ziel dieses Handlungsfelds ist die Etablierung digitaler Angebote, die einfach in der Nutzung und gleichzeitig sicher gestaltet sein sollen. Zudem sollen die Prozessabläufe auf den Prüfstand gestellt und optimiert sowie digitalisiert werden. Als Maßnahmen hierzu werden beispielsweise aufgeführt:

  • Etablierung von Online- und Videoberatungen
  • Weiterentwicklung der digitalen Rentenübersicht
  • Erweiterung der Möglichkeiten für digitale Antragstellungen (Bürgergeld, Sprachkurse, etc.)
  • Einführung von Regelungen zur Online-Wahl von Betriebsräten
  • Einführung eines generativen KI-Tools, das die Mitarbeitenden bei der Erstellung und Zusammenfassung von Texten unterstützt
  • Entwicklung einer Bürgergeld-App

Handlungsfeld 2: Ebenen- und behördenübergreifendes Zusammenwirken

Bei diesem Handlungsfeld steht die Schaffung eines gemeinsam gestalteten Rechtsrahmens im Mittelpunkt. Dieser soll den innerbehördlichen Daten- und Informationsaustausch sowie eine bessere Zusammenarbeit in der Arbeits- und Sozialverwaltung gewährleisten. Auch die internationale und ressortübergreifende Zusammenarbeit soll dadurch sichergestellt werden. Beispiele für Maßnahmen aus diesem Handlungsfeld sind:

  • Vereinheitlichung von digitalen Standards zur Authentisierung (Nutzung von EUDI-Wallet)
  • Initiierung einer Machbarkeitsstudie für einen digitalen, europäischen Erwerbstätigen-Ausweis
  • Unterstützung eines gemeinsamen europäischen Formats für die arbeitsrechtliche Entsendemeldung
  • Einrichtung einer gemeinsam genutzten Datenbank von Ländern, UVT und Bund.
  • Prüfung des Verzichts auf Schriftformerfordernisse
  • Erarbeitung eines Modernisierungsgesetzes für das SGB III

Handlungsfeld 3: Digitalfreundliche Transformations- und Innovationskultur

Das 3. Handlungsfeld zielt schließlich darauf ab, die eigenen Personalressourcen effektiv zu nutzen, die Digitalkompetenzen der eigenen Mitarbeitenden weiterzuentwickeln und moderne Strukturen sowie Arbeitsweisen innerhalb der Behörden zu etablieren. Als konkrete Maßnahmen werden für dieses Handlungsfeld beispielsweise aufgeführt:

  • Entwicklung einer modernen Arbeits- und Lernkultur in der gesamten Arbeits- und Sozialverwaltung
  • Systematische Sammlung und Verbreitung des vorhandenen Wissens
  • Gewinnung weiterer Fachkräfte für die digitale Transformation
  • Verstärkung der interdisziplinären, hierachieübergreifenden sowie projektorientierten Zusammenarbeit
  • Schaffung eines Innovationsfonds

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie soll nun schnell und im engen Austausch zwischen den verschiedenen Mitwirkenden vorangetrieben werden, um die digitale Transformation der Arbeits- und Sozialverwaltung bis zum Jahr 2030 zu bewerkstelligen. Parallel dazu soll ein „verbindliches und gleichzeitig aufwandsarmes Monitoring“ erfolgen. Angestrebt wird schließlich auch ein kontinuierlicher Dialog mit der Öffentlichkeit sowie mit zentralen Partnerinnen und Partnern.


Die Publikation kann auf der Seite des BMAS abgerufen werden:  Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung

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Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung, BMAS