Verzögerung bei Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen
Als Gründe für die Verzögerung nannte das Innenministerium in Hannover etwa fehlendes Personal bei der Softwareentwicklung technische Herausforderungen sowie Anpassungsnotwendigkeiten an das jeweilige Landesrecht. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) habe sich bundesweit verzögert.
Ziele des Onlinezugangsgesetzes nicht erreicht
Bund und Länder hatten ursprünglich fünf Jahre Zeit, um ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern fünf Jahre Zeit, insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten.
Unklarheit über Umsetzungsstand in Kommunen
Laut Innenministerium entfallen auf die Länder 236 dieser Leistungen - auf die einzelnen Kommunen noch einmal rund 90. In mindestens einer Kommune in Niedersachsen sind demnach rund 240 dieser Leistungen umgesetzt. Da jedoch nicht alle Kommunen ihr Online-Angebot zeitnah und umfassend im entsprechenden Serviceportal bekannt machten, sei die tatsächliche Zahl der in Niedersachsen verfügbaren Onlinedienste größer, hieß es.
Zu den bislang gefragtesten Online-Dienstleistungen der niedersächsischen Verwaltungen zählen den Angaben zufolge etwa einen alten Führerschein in einen neuen umzutauschen, die Erklärung für den Austritt aus der Kirche oder die Beantragung von Kindergeld.
Wann eine vollständige Bereitstellung von Onlinediensten in allen niedersächsischen Behörden umgesetzt sein wird, könne nicht seriös vorausgesetzt werden, teilte ein Sprecher mit. Die Umsetzung sei sowohl von den Entwicklungen in den anderen Bundesländern als auch in den Kommunen abhängig. In der nächsten Zeit seien allerdings deutliche Fortschritte bei der Bereitstellung von Onlinediensten zu erwarten.
Lesen Sie hierzu auch: Onlizugangsgesetz nicht mehr bis Ende 2022 umsetzbar
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