Aktueller Stand der Besoldungsanpassung 2019 in Ländern und Kommunen
In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften am 2.3.2019 auf insgesamt 8 Prozent mehr Lohn innerhalb von rund drei Jahren geeinigt.
Tariferhöhung TV-L 2019 für Tarifbeschäftigte
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 gibt es für die Beschäftigten 3,2 Prozent, ab dem 1. Januar 2020 nochmals 3,2 Prozent und ab dem 1. Januar 2021 weitere 1,4 Prozent mehr Geld, mindestens aber 240 Euro.
Übersicht zu Besoldungsanpassungen 2019 für Beamte in den einzelnen Bundesländern
Diese Zusammenstellung zeigt, wann in welchem Bundesland auch die Einkommen der Beamtinnen und Beamten steigen.
Baden-Württemberg: In einer Pressemitteilung vom 5.3.2019 hat Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) mitgeteilt, dass sie der Landesregierung und in der Folge dem Landtag vorschlagen wird, das Tarifergebnis vom 2.3.2019 für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes zu übertragen.
Rückwirkend zum 1. Januar 2019 soll die Bezahlung um 3,2 Prozent steigen, zum 1. Januar 2020 ebenfalls um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent.
Bayern: Das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wurde am 31.07.2019 im Bayerischen Gesetzesblatt veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Beamtenbezüge rückwirkend zum 1.1.2019 um 3,2 Prozent vor, um weitere 2,3 Prozent zum 1.1.2020 und um weitere 1,4 Prozent zum 1.1.2021. Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 01.01.2019 eine Erhöhung um 50 Euro, ab 01.01.2020 um weitere 100 Euro. Damit wurde das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 02.03.2019 zeitgleich und systemgerecht übernommen. Zur Verbesserung der Eingangsbesoldung wird zum 01.01.2020 jeweils die erste mit einem Wert belegte Stufe des Grundgehalts (Anfangsstufe) der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen.
Berlin: Das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin ist verkündet und rechtskräftig.
Die nächste Anpassung erfolgt rückwirkend zum 1.4.2019. Sie berücksichtigt neben den 1,1 Prozent auch die Erhöhungen, die in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes der Länder für die Tarifbeschäftigten am 2.3.2019 vereinbart wurden.
Für die rund 58 000 Beamtinnen und Beamte in Berlin bedeutet das eine Erhöhung um insgesamt 4,3 Prozent rückwirkend zum 1.4.2019. Ebenfalls um insgesamt 4,3 Prozent wird die Besoldung zum 1.2.2020 erhöht. Eine weitere Erhöhung wird schließlich zum 1.1.2021 erfolgen.
Brandenburg: Beamte, Richter und Versorgungsempfänger in Brandenburg erhalten zusätzlich zur Tarifeinigung jeweils 0,5 Prozentpunkte mehr Lohn 2019 und 2020. Das teilten Finanz- und Innenministerium in einer gemeinsamen Erklärung am 3.3.2019 mit. «Wir stehen zu unserer Zusage, die wir den Beschäftigten gemacht haben», sagte Finanzminister Christian Görke (Linke).
Hamburg: Die Hamburgische Bürgerschaft hat das Hamburgische Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 verabschiedet. Damit werden die Bezüge für Beamtinnen und Beamte rückwirkend zum 1. Januar um 3,0 Prozent, zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent steigen. Anwärter erhalten in diesem und im nächsten Jahr jeweils 50 Euro mehr. Daneben bekommen sie von diesem Jahr an einen zusätzlichen Tag Urlaub.
Hessen: Am 18.6.2019 hat der Hessische Landtag den am 22. Mai 2019 von Schwarz-Grün vorgelegten Gesetzentwurf zur Besoldungserhöhung beschlossen. Das Gesetz wurde am 29.07.2019 verkündet. Die Besoldung für Beamte und Richter soll bis zum Jahr 2021 stufenweise um insgesamt 8 Prozent steigen.
Damit erhöhen sich die Bezüge rückwirkend zum 1. März dieses Jahres um 3,2 Prozent, zum 1. Februar 2020 nochmals um 3,2 Prozent und zum 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. Gleiches gilt für die rund 90.000 Empfänger von Versorgungsbezügen. Auch für die Grundbeträge der Anwärter soll die lineare Anpassung gelten.
Rund 100 000 Beschäftigte im Beamten- und Richterverhältnis profitieren von der Erhöhung.
Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesbeamten in Mecklenburg-Vorpommern sollen vom Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst wie die Angestellten profitieren. Hierbei haben sich Gewerkschaften und Landesregierung auf eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses abzüglich von 0,2 Prozent für den Aufbau einer Versorgungsrücklage verständigt.
Nunmehr liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf der Landesregierung vor. Hiernach ist eine Erhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 3 Prozent, zum 1. Januar 2020 um weitere 3 Prozent und zum 1. Januar 2021 um weitere 1, 2 Prozent vorgesehen.
Niedersachsen: Der Landtag in Hannover hat die Besoldungserhöhung für Beamte am 18.06.2019 beschlossen. Die Bezüge sollen in drei Schritten um insgesamt 7,76 Prozent gehoben werden. Rückwirkend zum 1. März ist ein Plus von 3,16 Prozent - mindestens jedoch 100 Euro - geplant. Die rückwirkenden Zahlungen sind für September geplant. 2020 sind 3,2 Prozent mehr angesetzt, ab dem 1. März 2021 sollen die Bezüge um 1,4 Prozent gesteigert werden. Abweichend davon erhöhen sich die Anwärtergrundbeträge rückwirkend zum 1. März dieses Jahres und 1. März 2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro. Damit wird die Besoldungserhöhung jeweils von Juni auf März vorgezogen.
Von der Erhöhung profitieren rund 230 000 aktive und pensionierte Staatsdiener.
Hinsichtlich der Frage einer Jahressonderzahlung hat sich das Kabinett in seiner Haushaltsklausur verständigt: Beamte sollen bis zur Besoldungsstufe A 8 ab 2020 eine Sonderzahlung von 920 Euro erhalten, 500 Euro mehr als bisher. Alle anderen aktiven Beamten sollen 300 Euro jährlich bekommen, Anwärter 150 Euro.
Nordrhein-Westfalen: Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen wurde am 29.7.2019 verkündet. Das Gesetz sieht eine Erhöhung der Bezüge für Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen rückwirkend um 3,2 Prozent zum 1.1.2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.1.2020 und weitere 1,4 Prozent zum 1.1.2021 vor.
Die Anwärtergrundbeträge werden zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht. Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe wird wie die Anwärtergrundbeträge zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.
Zudem wird eine dynamische Zulage für verbeamtete Pflegekräfte ab dem 01.01.2019 aufgenommen. Ab dem 01.01.2019 beträgt diese Zulage 120 Euro monatlich und nimmt in den Folgejahren an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
Rheinland-Pfalz: Rückwirkend zum 1.1.2019 erhalten Landesbeamte nach einem am 9.4.2019 beschlossenen Gesetzentwurf ein Plus von 3,2 Prozent. Zum 1.1.2020 gibt es eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent, Anfang 2021 wird noch einmal um 1,4 Prozent erhöht. Darüber hinaus hat die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr zugesagt, eine außerordentliche Bezügeanpassung um jeweils 2 Prozent zum 1.7.2019 und zum 1.7.2020 vorzunehmen.
Saarland: Die saarländische Landesregierung hat am 9.6.2019 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019-2021 sowie weitere dienstrechtliche Bestimmungen verabschiedet. Dieses wurde am 13.07.2019 verkündet. Damit erhöhen sich die Bezüge für Beamtinnen und Beamte zum 1.8.2019 um 3,2 Prozent, um weitere 3,2 Prozent ab dem 1.6.2020 und ab 1.4.2021 um weitere 1,7 Prozent. Außerdem wird die bisherige Eingangsbesoldung für Berufsanfänger ausgesetzt, zudem erhalten sie 2019 und 2020 Einmalzahlungen in Höhe von 50 Euro sowie einen zusätzlichen Urlaubstag ab 2020.
Sachsen: Das Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung dienstrechtlicher Bestimmungen wurde am 13.07.2019 verkündet. Damit bekommen Beamtinnen und Beamte in Sachsen rückwirkend 3,2 Prozent zum 1.1.2019, weitere 3,2 Prozent zum 1.1.2020 und um 1,4 Prozent zum 1.1.2021.
Die monatlichen Anwärterbezüge erhöhen sich zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro.
Sachsen-Anhalt: Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat das Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2019/2020/2021 verabschiedet. Damit bekommen Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt eine stufenweise Anhebung ihrer Gehälter im Gesamtvolumen von 7,8 Prozent. Das Gehalt wird rückwirkend zum 01.01.2019 um 3,2 Prozent, zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent und zum 01.01.2021 um 1,4 Prozent erhöht.
Schleswig-Holstein: Der schleswig-holsteinische Landtag hat am 17.5.2019 die geplanten Besoldungserhöhungen für Beamte und Pensionäre einstimmig beschlossen. Das Gesetz wurde am 27.6.2019 verkündet. Damit wird der Tarifabschluss für Angestellte auf die Beamten übertragen. Es geht zunächst um gut 7,4 Prozent mehr Geld in drei Stufen. Das Gesetz sieht vor, dass Beamte und Pensionäre rückwirkend zum 1.1.2019 3,01 Prozent mehr bekommen. Die Auszahlung ist zum August vorgesehen. Zum 1.1.2020 gibt es noch einmal 3,12 Prozent mehr und zum 1.1.2021 dann 1,29 Prozent. Ein weiteres Plus von 0,4 Prozent ist für Änderungen der Besoldungsstruktur vorgesehen. Für das Land betragen die Mehrausgaben in diesem Jahr 102,1 Millionen Euro und 2020 104,7 Millionen. 2021 werden es 44,6 Millionen Euro sein. Von 2024 an sollen in der Endstufe jährlich 47,1 Millionen Euro zusätzlich in die Besoldungsstruktur fließen. Dies hat die Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am 12.6.2019 verkündet. In diesem Oktober und dann noch einmal im Jahr 2020 erhalten alle Beamte zudem 100 Euro Einmalzahlung und Berufsanwärter 50 Euro. Ab 2021 soll die Besoldung bis 2024 für alle Beamte um insgesamt ein Prozent zusätzlich angehoben werden zu künftigen Tarifabschlüssen - in vier Jahresschritten von je zwei Mal 0,2 und zwei Mal 0,3 Prozent. Außerdem sollen als weiterer Kernpunkt die Grundgehälter im Einstiegsbereich angehoben werden. Die unteren Besoldungsgruppen A2 bis A4 werden gestrichen. Justizwachmeister erhalten als Einstieg statt A4 künftig A5.
Eine Wiedereinführung des vollen Weihnachtsgeldes ist jedoch nicht vorgesehen. Laut dem Beamtenbund Schleswig-Holstein haben die Einschnitte beim Weihnachtsgeld zu Einbußen zwischen 15.000 und 25.000 Euro geführt.
Thüringen: Thüringens Landtag hat am 14.06.2019 die Besoldungserhöhung für Beamte beschlossen. Damit erhalten Landesbeamte rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres 3,2 Prozent mehr Gehalt. Zum 1. Januar 2020 bekommen sie erneut 3,2 Prozent, zum 1. Januar 2021 weitere 1,4 Prozent. Die Kosten für diese Besoldungserhöhungen bezifferte Thüringens Finanzministerin Heike Taubert (SPD) auf etwa 300 Millionen Euro. Damit wird der aktuelle Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst inhalts- und zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen.
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