Arbeitsunfall bei betrieblich veranstaltetem Grillabend

Bei einem betrieblichen Grillabend knickte eine Mitarbeiterin um und brach sich das Sprunggelenk, als sie alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette war. Allerdings ist der Weg zur Toilette im Rahmen einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung versichert, so das Sozialgericht Dortmund.

Eine Mitarbeiterin nahm an einem Workshop ihres Arbeitgebers zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Abteilungen teil. Während des Grillabends mit offenem Ende knickte die alkoholisierte Mitarbeiterin auf dem Weg zur Toilette um und brach sich das Sprunggelenk. Die Berufsgenossenschaft verneinte einen Arbeitsunfall mangels versicherter Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt. Hiergegen erhob die Mitarbeiterin Klage beim Sozialgericht (SG) Dortmund.

SG Dortmund: Weg zur Toilette im Rahmen einer Betriebsveranstaltung ist versichert

Das SG Dortmund gab der Klägerin Recht und bejahte einen Arbeitsunfall. Der Weg zur Toilette im Rahmen einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung ist versichert. Dies gilt selbst dann, wenn keine Anwesenheitspflicht mehr gegolten hat. Die Alkoholisierung der Klägerin steht dem Veranstaltungsziel nicht entgegen, denn sie war noch zu einer angemessenen Teilnahme an dem geselligen Beisammensein in der Lage.

(Sozialgericht Dortmund, Urteil v. 1.2.2018, S 18 U 211/15)

 

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