Gesetzliche Krankenversicherung statt Beihilfe in Hamburg geplant

Aufgrund eines geplanten Gesetzes in Hamburg könnten die dortigen Beamten ab 1.8.2018 einen hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung verlangen. Dieser pauschale Zuschuss wird dann statt der individuellen Beihilfe gezahlt.

In Hamburg ist ein Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge geplant. Hierdurch könnten die Beamtinnen und Beamten in Hamburg ab dem 1.8.2018 wählen, ob sie einen hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gezahlt haben wollen anstatt der bisherigen Kombination aus Beihilfe und ergänzender Privatversicherung. Bisher zahlt der Öffentliche Dienst für Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, sondern leistet eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent der Krankheitskosten. Die Verwirklichung des Gesetzes wäre in Deutschland einmalig.

Dbb: Arbeitgeberzuschuss ist eine „Mogelpackung“

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hält das geplante Gesetz für eine „Mogelpackung“. Er kritisierte, dass ein Bundesland in einer solchen Grundsatzangelegenheit nicht losmarschieren könne und einen Wesenskern des Beamtenstatus herausbricht. Es seien sowieso nur rund drei Prozent der Beamten Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Das Gesetz würde unzulässig in bundeseinheitliche Regelungstatbestände eingreifen und könne nur über eine Änderung des SGB V erreicht werden. Auch der Landesvorsitzende des dbb hamburg hält den geplanten Arbeitgeberzuschuss für unrechtmäßig.

Hansestadt Hamburg / dbb

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