Ex-Manager müssen Schaeffler keinen Schadensersatz zahlen

Das Arbeitsgericht Würzburg hat die Schadenersatzklage des fränkischen Automobil-und Industriezulieferers Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte wegen illegaler Zahlungen in die Türkei abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts kam die Klage zu spät.

Das Unternehmen aus Herzogenaurach hatte die Ex-Manager um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Geißinger verklagt, weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen in die Türkei veranlasst hätten, für die das Unternehmen jetzt Strafe zahlen müsse. Das Verfahren hatte einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro.

Schmiergeldzahlungen und Bestechung in der Türkei? 

"Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt", stellte Richter Frank Bechtold fest. Er bescheinigte Schaeffler, vor 2011 ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell in der Türkei gehabt zu haben, und hielt es für nicht glaubwürdig, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende, Jürgen Geißinger, davon nichts gewusst habe.

Knapp 711. 000 Euro sollen an Kontaktleute in der Türkei geflossen sein, um dem Wälzlagerspezialisten Aufträge zu sichern oder die Angebote der Konkurrenz auszuspähen.

Ansprüche auf Schadenersatz: verjährt oder verwirkt

Dennoch wies das Arbeitsgericht Würzburg die Klage auf Schadenersatz gegen die offenbar korrupten Manager ab. Der Grund: Es wertete ein Gespräch des Schaeffler-Compliance-Beauftragten mit Finanzvorstand Klaus Rosenfeld im Oktober 2011 als Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Kenntnis von diesen illegalen Zahlungen erhalten habe. Trotz der vorhandenen Kenntnis habe Schaeffler die Manager aber erst Anfang dieses Jahres, also mehr als vier Jahre später, verklagt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmens seien deshalb verjährt oder durch Untätigkeit verwirkt. 

Kein Schadenersatz - strafrechtliche Konsequenzen können folgen

Auch wenn die Manager nach Auffassung der Würzburger Richter keinen zivilrechtlichen Schadenersatz leisten müssen. Die straffrechtliche Beurteilung erfolgt noch. Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen der Schmiergelder. Einigen Managern könnten durchaus noch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

 

Hinweis: Gegen das Urteil kann Schaeffler Berufung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg einlegen.

 

dpa

Schlagworte zum Thema:  Schadensersatz, Compliance, Verjährung, Verwirkung