Keine gesetzliche Gleichstellung der Zeitarbeiter in Sicht

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will bis auf weiteres kein Gesetz zur Gleichstellung von Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten. Tarifliche Lösungen hätten aus ihrer Sicht "Vorfahrt" vor einer gesetzlichen Regelung.

So äußerte sich von der Leyen im "Handelsblatt" (18.7.). Die Ministerin verwies auf die jüngsten Vereinbarungen der Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche für die Branchen Stahl, Metall/Elektro und Chemie: "Ansteigende Branchenzuschläge für Zeitarbeiter, die ganz dicht an gleiche Löhne für Zeit und Stammkräfte heranreichen." Ähnliches werde jetzt in anderen Branchen wie Gesundheit, Druck, Logistik und Verkehr vorbereitet.

Gewerkschaftsforderungen nach zusätzlichen Beschränkungen der Zeitarbeit, beispielsweise in Form einer gesetzlichen Höchstverleihdauer, lehnte von der Leyen ab. Die Bundesregierung habe bereits eine "Drehtürklausel" und einen Mindestlohn für Zeitarbeiter durchgesetzt, um Fehlentwicklungen in der Branche zu korrigieren. "Aber es gilt auch: Wir dürfen die Zeitarbeit nicht überregulieren", sagte die Ministerin.

Hinweis der Redaktion: Das ist der "Drehtüreffekt"

Die Möglichkeit, von dem Gleichstellungsgrundsatz durch die Anwendung eines Tarifvertrags nach unten abzuweichen, ist ausgeschlossen, wenn ein Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiterbeschäftigt wird, also aus dem Unternehmen ausscheidet, und innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden als Leiharbeitnehmer wieder in seinem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen als die Arbeitnehmer des Entleihers eingesetzt wird.

dpa

Schlagworte zum Thema:  Zeitarbeit, Leiharbeit, Mindestlohn