Kompromiss beim Mindestlohn - Langzeitarbeitslose ausgenommen
Der wochenlange Streit zwischen Union und SPD über den gesetzlichen Mindestlohn ist ausgeräumt. Beide Seiten einigten sich nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa am 1. April darauf, dass Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr einer Beschäftigung grundsätzlich vom Mindestlohn von 8,50 EUR ausgenommen werden sollen.
Was tatsächlich hinter den Kulissen vereinbart wurde, blieb aber unklar. Aus Unionskreisen hieß es dazu, die Ausnahme gelte nur dann, wenn die Betroffenen nicht bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber anfangen. Dies warf Fragen auf, die bis zum Abend nicht zu klären waren. Nach drei Jahren soll der Übereinkunft zufolge überprüft werden, ob der Mindestlohn sich negativ auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat.
In den vergangenen Wochen war aus den Reihen von Union und Wirtschaft die Forderung laut geworden, Langzeitarbeitslose bei Annahme einer Arbeit ein Jahr vom Mindestlohn freizustellen. Andernfalls sei die Job-Hürde für diese Personengruppe zu hoch. Mit der nun erreichten Verständigung kann der Mindestlohn-Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an diesem 2. April vom Kabinett beschlossen werden.
Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn ausgenommen
Bislang war darin vorgesehen, dass Langzeitarbeitslose nur dann ein halbes Jahr nicht nach Mindestlohn bezahlt werden müssen, wenn ihr Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit bekommt. Diese Einschränkung ist jetzt offensichtlich weggefallen. Insgesamt fanden im vergangenen Jahr etwa 180 000 Langzeitarbeitslose einen Job, hieß es aus Regierungskreisen. Nur für einen Bruchteil von ihnen flossen jedoch Lohnkostenzuschüsse.
Mit dem Vorhaben soll nun - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - vom 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro umgesetzt werden. Allerdings kann diese Lohnuntergrenze noch bis Ende 2016 unterschritten werden, wenn dies tarifvertraglich von Arbeitgebern und Gewerkschaften so vereinbart ist.
Sonstige vom Mindestlohn ausgenommene Personenkreise
Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn sind ferner vorgesehen für junge Leute bis 18 Jahre ohne Ausbildung. Dies soll verhindern, dass sich die Betroffenen für Arbeit statt Ausbildung entscheiden. Union und Wirtschaft forderten, diese Altersgrenze deutlich anzuheben. Grund: Die Mehrzahl der jungen Leute beginne die Ausbildung erst mit 19 oder später. Bei berufsvorbereitenden Praktika von bis zu vier Wochen Dauer soll der Mindestlohn genau so wenig gelten wie für ehrenamtliche Tätigkeiten.
Ausnahmen sind nach Informationen der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (2. April) grundsätzlich auch für Zeitungsausträger und Saisonarbeiter vorgesehen. Die Einzelheiten seien aber im Gesetzentwurf noch nicht festgelegt.
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