Mindestlohn: Vorerst keine Änderungen bei Dokumentationspflichten

Trotz hoher Erwartungen ist der Koalitionsgipfel zu Fragen des Mindestlohns ergebnislos verlaufen. Die SPD feiert es als Erfolg, dass sich bei den Regeln zur Lohnuntergrenze vorerst nichts ändert, die Union pocht dagegen auf weitere Gespräche.  Auch beim Arbeitsschutz droht ein Dauerzwist.

Der Mindestlohn bleibt ein Streitpunkt innerhalb der Regierung. Das Koalitionstreffen in der Nacht zu Montag im Bundeskanzleramt hat zu keiner Einigkeit geführt. Damit gelten die bestehenden Mindestlohn-Regeln vorerst weiter. Wirtschaft und Union hatten zuvor gefordert, dass es weniger bürokratische Lasten - etwa bei den Dokumentationspflichten - geben solle.

Union fordert Bürokratieabbau

So hatte etwa CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt im Vorfeld verlangt, dass Dokumentationspflichten für Mindestlohn abgeschwächt, Haftungsfragen bei Subunternehmen beantwortet oder Regelungen für Praktikanten und Familienangehörige diskutiert werden müssen. So sollte nach Ansicht der Union beispielsweise die jetzige Gehaltsschwelle für den von den Arbeitgebern geforderten Nachweis für die Arbeitszeit der Mitarbeiter von 2958 Euro auf 1900 Euro herabgesetzt werden. Für geringfügig Beschäftigte solle die Dokumentationspflicht abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit hervorgehen.

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder hatte im Vorfeld des Gipfels von der SPD Kompromissbereitschaft im Streit um Bürokratieabbau beim Mindestlohn gefordert. "Der Mindestlohn muss praxistauglicher werden", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Bereits vor wenigen Wochen hatte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer die Pflichten zur Aufzeichnung der Arbeitszeit kritisiert.

Die SPD hatte dagegen bei dem Treffen nur mit minimalen Klarstellungen bei den Mindestlohn-Regelungen gerechnet. "Ich gehe davon aus, dass es keine Änderung des Mindestlohn-Gesetzes geben wird", sagte etwa Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht im Vorfeld des Gipfels. Sie ging nur von einzelnen Klarstellungen zu Tätigkeiten etwa in Gastronomie und Landwirtschaft aus.

Nahles: Dokumentationspflichten angemessen und notwendig

Letztlich sollte die SPD in Sachen Mindestlohn die Oberhand behalten. Arbeitsministerin Andrea Nahles sagte denn auch nach dem Treffen im ZDF, die Dokumentationspflichten seien angemessen und notwendig. Würden die Arbeitsstunden nicht ordentlich erfasst, könne der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht eingehalten werden. Insgesamt habe sich der Mindestlohn bislang "absolut bewährt". Negative Folgen für den Arbeitsmarkt seien bislang nicht zu erkennen.

Auch wenn keine unmittelbaren Anpassungen folgen, pocht die Union zumindest auf weitere Gespräche. "Den Problemen kann sich auch die SPD nicht verschließen. Wir haben uns deshalb darauf verständigt, an der Lösung zügig weiter zu arbeiten", sagte die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Hans Michelbach, sagte: "In der SPD haben blinde Ideologen das Ruder übernommen, denen die rote Klassenkampfbrille den Blick auf die Wirklichkeit trübt." Sie müsse sich von den Ideologen in ihren Reihen trennen.

Arbeitsschutz: Keine Lösung für Arbeitsstättenverordnung

Neben den Differenzen beim Mindestlohn blieb im Übrigen auch der Streit über Neuregelungen beim Arbeitsschutz, die vom Nahles-Ressort geplant waren, ungelöst. Die umstrittenen Novellierungen zur Arbeitsstättenverordnung sollte ursprünglich bereits am 1. März 2015 in Kraft treten, wurde dann jedoch zurückgestellt. Man wolle bei dieser Arbeitsstättenverordnung weiter nach Lösungen suchen und auf einen Konsens mit den Arbeitgeberverbänden hinarbeiten.

Bei den Verhandlungen waren neben den Partei- und Fraktionschefs von Union und SPD auch Innenminister Thomas de Maizière (CDU), Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) dabei.

dpa

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