Jetzt doch Nachbesserungen bei der Tarifeinheit?
Mit dem Gesetz will die Regierung die Macht von Spartengewerkschaften eindämmen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte ihren Gesetzentwurf zur Tarifeinheit im Bundestag. Streiks kleiner Gewerkschaften würden durch das Gesetz nicht verboten, "Streikrecht und Koalitionsfreiheit tasten wir nicht an."
Die Kritiker hingegen sind der Auffassung, dass wenn nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelte, dann verliere die in der Minderheit befindliche Konkurrenz faktisch die Daseinsberechtigung und das Streikrecht. Auch Rechtsexperten halten das Vorhaben für offensichtlich verfassungswidrig.
Nahles ist von Tarifeinheit überzeugt
Nahles sagte bei der Debatte, das Recht für Arbeitnehmer, sich zusammenzuschließen, sei nicht allein ein Freiheitsrecht. Diese Zusammenschlüsse müssten das Arbeitsleben auch ordnen und befrieden. Vor diesem Hintergrund sei die Regierung überzeugt: "Unser Vorschlag ist verfassungsgemäß." Sie räumte aber mit Blick auf einen möglichen Rechtsstreit zu der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht ein: "Es gibt keine absolute Sicherheit, das weiß jeder hier, auch ich."
Änderungen bei der der Verhältnismäßigkeit von Streiks?
Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), setzte sich sodann für eine Änderung des Entwurfs ein. Dabei geht es um eine vorgesehene Passage zur Verhältnismäßigkeit von Streiks. Nach der bisherigen Fassung wären Streiks künftig wohl generell nicht verhältnismäßig, wenn die Gewerkschaft keine Mehrheit der organisierten Arbeitnehmer im Betrieb hat. Schiewerling wandte ein: "Wenn eine große Gewerkschaft (...) sich nicht ernsthaft mit kleineren um den Betriebsfrieden kümmert (...), dann kann am Ende der Tage auch der kleinen Gewerkschaft der Streik nicht verboten werden."
Schiewerlings Argument passt dazu, dass die Koalition nach eigenen Angaben die Gewerkschaften vor allem zu mehr Kooperation drängen will. "Wir werden nach einer Lösung suchen, sofern jetzt noch weitere Schritte notwendig sind", sagte der CDU-Politiker.
"Massive Kollateralschäden sind unvermeidbar!"
Zum Auftakt der Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag meldete sich die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) zu Wort. In ihr sind Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch-technischen Bereiches der deutschen Theater organisiert. Das geplante Gesetz werde, so die Genossenschaft, im Bereich der deutschen Theaterlandschaft "zu chaotischen Zuständen führen und den Betriebsfrieden gefährden", teilte Präsident Jörg Löwer mit. Zahlreiche Details des Gesetzes seien unklar und auf Stadt- und Staatstheater in der Realität nicht anwendbar. "Massive Kollateralschäden sind unvermeidbar", heißt es weiter. An den deutschen Theatern in öffentlicher Trägerschaft bestünde die Gefahr, dass dann für alle Beschäftigten Verträge des öffentlichen Dienstes angewendet werden müssten, da der nicht-künstlerische Bereich in der Regel den größeren Anteil an den Beschäftigten stellt. In der Folge würde speziell das Solopersonal - also Schauspieler, Sänger, Tänzer, Dramaturgen, Regieassistenten - keine Jahresverträge auf Basis des Normalvertrag Bühne mehr erhalten, sondern nur noch kurzfristige Gast- oder Stückdauerverträge.
-
Wann Urlaubsverfall und Urlaubsübertragung möglich sind
8.7224
-
Entgeltfortzahlung: Wenn unterschiedliche Krankheiten aufeinander folgen
8.579
-
Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung von Arbeitnehmenden
6.979
-
Wann müssen Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
6.3762
-
Zulässige Differenzierung bei Inflationsausgleichsprämie
5.408
-
Urlaubsanspruch richtig berechnen
4.253
-
Wie Arbeitgeber in der Probezeit kündigen können
4.216
-
Nebenjob: Was arbeitsrechtlich erlaubt ist
3.661
-
Arbeitszeitkonto: Diese rechtlichen Vorgaben gelten für Arbeitgeber
3.311
-
Wann Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit haben
3.2291
-
"Ethik kann helfen, die Arbeitskultur in Unternehmen zu stärken"
20.12.2024
-
Betriebsrat wegen Drogenkonsums gekündigt
19.12.2024
-
Gibt es ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub?
18.12.20244
-
Die wichtigsten BAG-Urteile des Jahres 2024
17.12.2024
-
Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice
16.12.2024
-
Überstundenregelung diskriminiert Teilzeitbeschäftigte
12.12.2024
-
Keine Inflationsausgleichsprämie für Langzeiterkrankte
11.12.2024
-
Mindestlohn für Azubis erhöht sich 2025
10.12.20247
-
Urlaubsabgeltung bei fortdauernden Beschäftigungsverboten
09.12.2024
-
Beim Ehrenamt sind arbeitsrechtliche Fehleinschätzungen vorprogrammiert
05.12.2024