Vergütung: Mindestlohn in Abfallwirtschaft, keiner für Taxifahrer

Seit Oktober gilt für die Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Auch nicht tariflich gebundene Betriebe müssen diesen Betrag nun zahlen. In der Taxibranche sind die Tarifverhandlungen dagegen gescheitert. Ab 2015 gilt daher der gesetzliche Mindestlohn.

Bereits seit Ende Juni besteht der neue Tarifvertrag in der Abfallwirtschaft. Er bezieht auch die Straßenreinigungs- und Winterdienste ein. In der Branche sind rund 180.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig. Die Tarifparteien hatten sodann beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum sechsten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären. Dadurch sind auch nicht tarifgebundene Unternehmen dazu verpflichtet, den höheren Mindestlohn zu bezahlen.

Abfallwirtschaft: Neuer Mindestlohn bei 8,86 Euro

Der erhöhte Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt ab dem 1.Oktober 2014 bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres 8,86 Euro brutto pro Zeitstunde. Damit liegt er über dem ab 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Mit der neuen Verordnung sind in 16 Branchen mit über vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt. Die Mindestlöhne gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Taxifahrer: Verhandlungen gescheitert

Von einem tariflichen Mindestlohn ist die Taxibranche dagegen weit entfernt. Verhandlungen über einen ersten bundesweiten Tarifvertrag im Taxigewerbe waren bereits Mitte September gescheitert. Mit den Gesprächen sollte der gesetzliche Mindestlohn ab 2015 für das Taxigewerbe bis 2017 hinausgezögert werden. Beide Seiten gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern der Verhandlungen.

Derzeit liegt der Durchschnittslohn der bundesweit 200 000 bis 220 000 angestellten Taxifahrer nach einer Befragung des Verbands zwischen sechs Euro und 6,50 Euro pro Stunde. Es gebe aber große Unterschiede: In Mecklenburg-Vorpommern liege er zum Teil bei 3,50 Euro, in Städten würden die Fahrer oft nach Umsatz bezahlt.

Für Taxifahrer kommt gesetzlicher Mindestlohn

Ohne eine tarifvertragliche Ausnahme müssen Taxi-Unternehmen ab 2015 nun den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen. Einige Betriebe haben daher bereits größeren Personalabbau angekündigt. Zudem soll Taxifahren erheblich teurer werden. Im Bundesdurchschnitt steigen die Gebühren voraussichtlich um 25 Prozent, damit die Betriebe kostendeckend arbeiten können.

dpa

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