Welche Rolle HR bei Compliance-Themen spielt

Heute ist Welt-Anti-Korruptionstag. Compliance ist auch ein Thema für die Personalabteilung. Wie HR mit Arbeitnehmer-Fehlverhalten umgehen muss und wie Personaler selbst "compliant" arbeiten, lesen Sie hier.

Zahlreiche Skandale in deutschen Großunternehmen wegen massiver Gesetzesverstöße machen Schlagzeilen. Die meisten Fälle kommen aber gar nicht an die Öffentlichkeit. Korruptes Verhalten, wie die Annahme von Schmiergeldern oder Vermögensstraftaten wie Diebstähle, Untreue, zählt jedoch zum typischen Compliance-relevanten Arbeitnehmer-Verhalten.

Compliance in HR: Der Umgang mit Arbeitnehmer-Fehlverhalten

Der arbeitsrechtliche Umgang mit Arbeitnehmerfehlverhalten gehöre damit zu den klassischen Berührungspunkten einer Personalabteilung mit Compliance, erklären die Rechtsanwältinnen Dr. Anja Mengel und Anna Köhn in einem Beitrag im Personalmagazin Ausgabe 9/2016 ( Hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen). Dies beinhalte insbesondere die Arbeitnehmerüberwachung, das Aufdecken von Fehlverhalten und die daraus folgenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Compliance-relevant sind nicht nur Straftaten

Nicht im Betrieb verübte Straftaten seien ebenfalls von Bedeutung für Compliance. Auch Straftaten, die die Interessen des Unternehmens nicht unmittelbar tangierten, weil sie außerhalb der Arbeitszeit begangen würden, könnten die Eignung des Arbeitnehmers für die vertraglich geschuldete Tätigkeit beeinträchtigen. Denkbar sei das beispielsweise bei Betäubungsmittelverstößen eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

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Auch der Fall eines Autoverkäufers dürfte wohl in diese Kategorie fallen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf bestätigte eine Kündigung wegen fehlender Eignung nach einer außerdienstlichen nächtlichen Trunkenheitsfahrt. Aber auch Verstöße gegen Compliance-relevante Regelungen könnten arbeitsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, bekunden die Arbeitsrechtlerinnen. Als Beispiel nennen sie das Verbot zur Annahme von Geschenken. Maßstab seien die im Unternehmen geltenden Regelungen.

Arbeitnehmer bei Einhaltung der Regeln überwachen

Zu den Aufgaben von HR gehört es, die Einhaltung von Compliance-Regeln zu überwachen und Verstöße festzustellen. Die typischen Maßnahmen seien die Kontrolle von Unterlagen und der von Arbeitnehmern genutzten Telekommunikation im Unternehmen. Die Autorinnen weisen in dem Zusammenhang daraufhin, dass der Zugriff auf dienstliche Unterlagen und Akten regelmäßig unproblematisch sei. Kompliziert werde es erst, wenn äußerlich nicht erkennbar sei, ob Dokumente oder Daten dienstlichen Charakter haben.

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Da private Daten der Arbeitnehmer dem Zugriffsrecht des Arbeitgebers entzogen seien, würden die Kontrollmöglichkeiten stark eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung der dienstlichen Telekommunikationsmittel gestatte oder dulde, schreiben Mengel und Köhn. Besser sei es, die private Nutzung der dienstlichen Telekommunikation von der Erteilung weitreichender Einwilligungserklärungen in die Kontrolle abhängig zu machen, so der Expertenhinweis.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Compliance-Verstößen

Stellt HR einen Verstoß gegen Compliance-Regeln fest, sei die nächste Aufgabe darauf angemessen zu reagieren, betonen die Anwältinnen. Typischerweise geschehe das mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie Abmahnung und Kündigung, aber auch intensiver Schulung oder Schadensersatzforderungen. Wichtig sei es, keine Rücksicht auf die Hierarchieebene oder Stellung des Arbeitnehmers zu nehmen.

Compliance-konforme Personalarbeit

Nicht allein beim Umgang mit Arbeitnehmerfehlverhalten trifft HR auf Compliance. Das Thema ist auch relevant bei der Aufgabe der Personalabteilung selbst "compliant" zu arbeiten, sich also rechtskonform zu verhalten. Insbesondere bei Stellenausschreibungen, die den Maßstäben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder des Schwerbehindertenrechts entsprechen müssten, sehen Mengel und Köhn Compliance-relevante Risiken, aber auch bei der vertraglichen Gestaltung. Eine weitere Aufgabe einer Personalabteilung im Zusammenhang mit Compliance sei es, die Einhaltung der zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.


Hinweis: Den kompletten Beitrag "Compliance-Themen in HR" von Rechtsanwältin Dr. Anja Mengel und Rechtsanwältin Anna Köhn lesen Sie in Ausgabe 09/2016 des Personalmagazins.

Hier können Sie die Ausgabe als App herunterladen.


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Schlagworte zum Thema:  Compliance, Arbeitnehmer, Strafrecht