Wenn der Mitarbeiter in der Elternzeit arbeiten will

Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit beim eigenen Arbeitgeber oder - mit Zustimmung des Arbeitgebers - auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit möglich. Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und kann der Arbeitgeber ablehnen?

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Reduzierung seiner bisherigen Arbeitszeit für eine Mindestdauer von 2 Monaten auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden im Durchschnitt des einzelnen Monats Der Teilzeitanspruch kann zweimal beansprucht werden.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

1.    Regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer im Betrieb

2.    Das Arbeitsverhältnis bestand 6 Monate

3.    Es liegen keine entgegenstehenden betrieblichen Gründe vor.

Der Antrag muss Beginn und Umfang der Arbeitszeitverringerung enthalten und soll die gewünschte Verteilung angeben. Über den Teilzeitwunsch soll innerhalb von 4 Wochen eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt werden

Gelingt eine Einigung nicht, kann der Arbeitnehmer 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn durch schriftliche Mitteilung die Verringerung beanspruchen.

Der Arbeitgeber muss dann das Teilzeitverlangen des Arbeitnehmers innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung ablehnen. Der Arbeitgeber muss dafür dringende betriebliche Gründe vortragen.

 


Schlagworte zum Thema:  Elternzeit, Teilzeit, Teilzeitarbeit