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05.04.2018
Facebook, Glassdoor & Co
Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede: Seit kurzem schreibt ein Gesetz vor, dass große Internetplattformen rechtswidrige Inhalte kurzfristig löschen müssen. Damit können sich auch Arbeitgeber wirksam gegen entsprechende Kommentare, etwa auf Bewertungsportalen, wehren – allerdings nicht immer.
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