Wann sind Geschenke und Aufmerksamkeiten steuerfrei?


Entgelt-Quiz zu Geschenken und Aufmerksamkeiten

In unserem Entgelt-Quiz in Zusammenarbeit mit der Lohnabrechnungsexpertin Birgit Ennemoser können Sie Ihr Wissen testen – zu aktuellen wie auch zu Grundlagenthemen der Lohnabrechnung. In diesem Teil geht es um Aufmerksamkeiten und Geschenke.

Im Entgelt-Quiz geht es in diesem Serienteil um verschiedene Bestandteile der Nettoentgeltoptimierung.

Quizfragen Teil 3: Geschenke und Aufmerksamkeiten
 

Aufgabe 1: Ein Mitarbeiter ist schon einige Jahre im Unternehmen und erhält zu seinem runden Geburtstag einen Blumenstrauß vom Abteilungsleiter und einen Blumenstrauß vom Betriebsrat. Jeder Blumenstrauß kostete 35 Euro. Was stimmt?

A) Die Kosten je Geschenk verbleiben unter 60 Euro, damit verbleiben die Geschenke steuer- und sozialversicherungsfrei, da sie zu einem persönlichen Anlass gewährt werden.

B) Die Kosten je Geschenk werden addiert, die Freigrenze von 60 Euro wird damit überschritten.


Aufgabe 2: Ein Mitarbeiter erhält an seinem runden Geburtstag am 15. Juni vom Abteilungsleiter ein Buchgeschenk im Wert von 60 Euro. Eine Woche später – am 24. Juni – kommt zudem Nachwuchs zur Welt und der Mitarbeiter erhält einen Blumenstrauß im Wert von 50 Euro. Was stimmt?

A) Die Kosten für die Geschenke innerhalb eines Monates werden addiert und damit geht die Steuerfreiheit verloren.

B) Da es sich um getrennte Ereignisse handelt, die jeweils den Grenzwert von 60 Euro nicht übersteigen, entsteht hier geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter.


Aufgabe 3: Aufgrund eines Systemabsturzes müssen vier Mitarbeiter der IT-Abteilung unvorhergesehen bis circa 22 Uhr im Betrieb bleiben. Der Abteilungsleiter bestellt bei einem Pizza-Service auf Firmenkosten Speisen und Getränke im Gesamtwert von 66 Euro. Was gilt?

A) Lohnsteuerlich spricht man hier von einem Arbeitsessen, das steuerfrei verbleibt.

B) Da der Gesamtwert der Speisen 60 Euro übersteigt, muss das Essen versteuert werden.


Aufgabe 4: Eine Arbeitnehmerin erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Buchgeschenk im Wert von 55 Euro. Was stimmt?

A) Das Geschenk verbleibt steuerfrei.

B) Das Geschenk muss individuell versteuert werden.

C) Das Geschenk kann pauschal versteuert werden.


Aufgabe 5: Ein Teamleiter lädt seine Mitarbeitenden abends in die Pizzeria um die Ecke ein, um einen Geschäftstermin zu besprechen. Das Essen kostet für die vier Teilnehmenden 90 Euro. Was trifft zu?

A) Das Essen verbleibt pro Person unter 60 Euro und ist damit steuerfrei.

B) Das Essen liegt oberhalb der Freigrenze von 60 Euro in Summe und ist damit steuerpflichtig.

C) Das Essen kostet ist steuerpflichtig zu berücksichtigen, da es keinen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz umfasst.


Lösungen Teil 3

Aufgabe 1: Ein Mitarbeiter ist schon einige Jahre im Unternehmen und erhält zu seinem runden Geburtstag einen Blumenstrauß vom Abteilungsleiter und einen Blumenstrauß vom Betriebsrat. Jeder Blumenstrauß kostete 35 Euro. Was stimmt?

B) Die Kosten je Geschenk werden addiert, die Freigrenze von 60 Euro wird damit überschritten.


Aufgabe 2: Ein Mitarbeiter erhält an seinem runden Geburtstag am 15. Juni vom Abteilungsleiter ein Buchgeschenk im Wert von 60 Euro. Eine Woche später – am 24. Juni – kommt zudem Nachwuchs zur Welt und der Mitarbeiter erhält einen Blumenstrauß im Wert von 50 Euro. Was stimmt?

B) Da es sich um getrennte Ereignisse handelt, die jeweils den Grenzwert von 60 Euro nicht übersteigen, entsteht hier geldwerter Vorteil für den Mitarbeiter.


Aufgabe 3: Aufgrund eines Systemabsturzes müssen vier Mitarbeiter der IT-Abteilung unvorhergesehen bis circa 22 Uhr im Betrieb bleiben. Der Abteilungsleiter bestellt bei einem Pizza-Service auf Firmenkosten Speisen und Getränke im Gesamtwert von 66 Euro. Was gilt?

A) Lohnsteuerlich spricht man hier von einem Arbeitsessen, das steuerfrei verbleibt.


Aufgabe 4: Eine Arbeitnehmerin erhält aufgrund ihrer guten Leistungen ein Buchgeschenk im Wert von 55 Euro. Was stimmt?

C) Das Geschenk kann pauschal versteuert werden.


Aufgabe 5: Ein Teamleiter lädt seine Mitarbeitenden abends in die Pizzeria um die Ecke ein, um einen Geschäftstermin zu besprechen. Das Essen kostet für die vier Teilnehmenden 90 Euro. Was trifft zu?

C) Das Essen ist steuerpflichtig zu berücksichtigen, da es keinen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz umfasst.


Zur Autorin: Birgit Ennemoser ist mit mehr als 25 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend sowie als Trainerin, Seminarleiterin und Autorin tätig. Seit 2009 leitet sie das Geschäftsfeld Personal Services der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung Auren in Stuttgart.


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Schlagworte zum Thema:  Sachbezug, Mitarbeiterbenefits, Lohnsteuer, Entgelt