BAV im Minijob: Kein Überschreiten der 450-Euro-Grenze bei Entgeltumwandlung
Jahreswechsel führen nicht selten zu geänderten Arbeitsbedingungen bzw. -verhältnissen. Seit dem 1.1.2015 ist der Mindeststundenlohn von 8,50 EuroUR (ab 2017: 8,84 Euro) vielfach Ursache für Anpassungsprozesse im Bereich der Minijobs. Sofern der Minijob weiterhin - mit Ausnahme der Rentenversicherung - versicherungsfrei bleiben soll, lösen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dies oft durch eine Reduzierung der Arbeitsstunden. Aber auch eine Entgeltumwandlung führt zum gewünschten Ergebnis.
bAV im Minijob: Entgeltumwandlung reduziert das SV-Entgelt
Entgeltbestandteile, die für eine Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) verwendet werden, sind in der Sozialversicherung bis zu 242 EUR im Monat nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen. Voraussetzung ist außerdem, dass die Entgeltumwandlung arbeitsrechtlich zulässig ist.
Beispiel:
Brutto-Arbeitsentgelt 600 EUR
Entgeltumwandlung 150 EUR
Ergebnis: Das regelmäßige Arbeitsentgelt für die Beurteilung der Beschäftigung beträgt 450 EUR (600 EUR – 150 EUR). Es liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor.
Anspruch auf Entgeltumwandlung im Minijob
Jeder Minijobber kann grundsätzlich von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben jedoch nur Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung rentenversicherungspflichtig sind. Hierzu gehören entweder
- (Alt-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn vor 2013, die den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklärt haben (Aufstockung) oder
- (Neu-)Minijobber mit Beschäftigungsbeginn nach 2012, die keine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt haben.
Rentenversicherungsfreie und von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber sind hingegen darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber der Entgeltumwandlung zustimmt.
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung im Minijob
Eine betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung des Risikos Alter, Invalidität oder Tod zugesagt und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignisses fällig werden.
Die bAV kann als als Direktversicherung, über eine Pensionskasse, über einen Pensionsfonds, als Direktzusage/Pensionszusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt und aufgebaut werden. Den Durchführungsweg wählt grundsätzlich der Arbeitgeber aus. Ist der Arbeitgeber Mitglied in einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, kann er die Betriebsrente auf diese Formen beschränken. Ansonsten kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.
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