Sie kennen das böse Wort von der "Bananensoftware"? Damit hat man in den Anfangszeiten der Digitalisierung diejenigen Produkte bezeichnet, die schnell auf dem Markt gebracht wurden und man die Käufer als Testpersonen missbrauchte. Das brachte den Softwareentwicklern den Vorwurf ein, dass es bei ihren Produkten hin und wieder wie bei grün angelieferten Bananen zuging, auch die würden erst beim Kunden reifen.
An diese Zeiten fühlt man sich erinnert, wenn man den Versuch der Krankenkassen beobachtet, den Ablauf der sogenannten Monatsmeldung softwaretechnisch in den Griff zu bekommen.
Software funktioniert nicht
Dieser sollte eigentlich wie folgt funktionieren: Immer wenn ein Entgeltabrechner davon Kenntnis hat, dass einer seiner Mitarbeiter nicht nur bei ihm in Lohn und Brot steht, sondern noch bei einem anderen Unternehmen beschäftigt ist, setzt er die besagte Monatsmeldung ab. Was die Aufgabe der betrieblichen Entgeltabrechnungsprogramme betrifft, eine einfach zu erfüllende Funktion und seit der Einführung der neuen Monatsmeldung im Jahre 2012 schlagen diese auch weitgehend zuverlässig auf dem sogenannten Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen auf. Dort und nicht etwa im Bereich der Entgeltabrechnungsprogramme liegt allerdings der Hund, respektive die grüne Banane begraben.
Das war eigentlich geplant
Geplant war nämlich nach Zugang der Monatsmeldung folgendes. Die Software der Einzugsstellen gleicht flugs die von verschiedenen Arbeitgebern gemeldeten Fälle der Mehrfachbeschäftigung ab und nimmt den Dialog mit dem Entgeltabrechnungsprogramm auf. Dieses bekommt die Anweisung, wie es abrechnungstechnisch mit seinem Mehrfachbeschäftigtem umgehen muss, beispielsweise mit welcher Quote die Überschreiter der Beitragsbemessungsgrenzen zu behandeln sind.
Mögliches Scheitern schon im Vorfeld kommuniziert
Bananenmäßig ging es hier schon bei Beginn zu, denn die Einzugsstellen machten keinen Hehl daraus, dass die versprochene automatische Rückmeldung noch im Versuchsstadium war. So war – wohlbemerkt nach Einführung der Monatsmeldung – auf den einschlägigen Informationsseiten der Krankenkassen zu lesen „Der Kommunikationsserver wird aktuell sowohl hard- als auch softwaretechnisch in 2 Stufen ausgebaut. Die 1. Stufe soll im März 2012 beendet sein. Im Verlauf des 1. Halbjahrs 2012 soll der Ausbau mit der 2. Stufe abgeschlossen werden.“ Wenn dann vorsorglich dieser Stufenplan noch mit dem Vorbehalt versehen war, dass das Versprochene natürlich nur gelten könne „wenn alles reibungslos funktioniert.“ und die Empfehlung herausgegeben wurde, sich vorerst nicht auf die automatische Abwicklung zu verlassen, sondern die Meldung (wohin auch immer) per Email zu versenden, war der Tatbestand einer vorsätzlichen grünen Bananenlieferung endgültig durch Geständnis erwiesen.
Mehr versprochen als gehalten
Apropos Geständnis: Wer ein solches abgibt und durch „tätige Reue“ Abstand von seiner Tat zeigt, kann mit Milde rechnen. Wenn jetzt aus den Sozialversicherungsverbänden die Erkenntnis durchsickert, man habe in Sachen Monatsmeldung in der Tat mehr versprochen als man halten konnte und habe damit Arbeitgebern und Krankenkassen viel Aufwand zugemutet, dem ein geringer Nutzen gegenüberstünde, dann ist das ja schon mal ein erster Schritt zur tätigen Reue. Milde sollten wir aber erst dann zeigen, wenn eine verbesserte Version –und bitte ohne grüne Bananen- geliefert wird.
im Namen unseres Kolumnisten, Herrn Thomas Muschiol, darf ich Ihnen folgende Antwort übermitteln, die die doch etwas komplizierte Urlaubsberechnung bei Teilzeitkräften deutlich machen will:
Thomas Muschiol: "Dazu folgende Denksportaufgabe an die Leser: Eine Mitarbeiterin arbeitet von Januar bis Juni in Vollzeit. Sie hat einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Ab Juli arbeitet sie Teilzeit an drei Tagen in der Woche. Während ihrer Vollzeitbeschäftigung hat sie 5 Tage Urlaub genommen. Den Rest möchte Sie im September nehmen. Wie viele Tage Urlaub hat sie und wie werden diese vergütet?"
Mit freundlichen Grüßen
Renate Fischer, Haufe Online-Redaktion