Minijob-Grenze soll auf 450 EUR steigen

Die Einkommensgrenze für Minijobs soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen im nächsten Jahr von 400 auf 450 EUR monatlich steigen.

Darauf hätten sich die Arbeitsmarktpolitiker von Union und FDP jetzt verständigt, berichtet "Spiegel online" unter Berufung auf den FDP-Politiker Johannes Vogel. "Seit 2003 hat es bei den Minijobs keine Anhebung der Verdienstgrenzen gegeben. Es ist nur fair, dass die Menschen jetzt einen Inflationsausgleich bekommen", sagte Vogel.

Gesetzentwurf ist in Arbeit

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums sagte dazu auf Anfrage, man arbeite derzeit auf Wunsch der Koalitionsfraktionen an einer Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf. Dieser soll von den Fraktionen ins Parlament eingebracht werden.

In der Bundestagsfraktion von CDU und CSU soll sich ab Herbst eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Minijobs beschäftigen. Nach Angaben einer Fraktionssprecherin geht es dabei aber ausschließlich um die Ausgestaltung der höheren Verdienstgrenze, nicht um die Zukunft der Minijobs generell. Die stehe nicht infrage.

Die Pläne der Koalitionsfraktionen waren bereits Ende März bekanntgeworden. Rund 7,4 Mio. Menschen - davon knapp 4,65 Mio. Frauen - haben in Deutschland eine Stelle auf 400-EUR-Basis. Wie das Arbeitsministerium damals mitteilte, soll die Anhebung durch einen besseren Schutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung flankiert werden.

Vorsorge gegen Altersarmut durch RV-Pflicht

Minijobber sollen demnächst zum pauschalen Rentenversicherungsbetrag des Arbeitgebers von 15 % selbst 4,6 Prozentpunkte hinzuzahlen. Wer das nicht wolle, müsse dies anmelden. Bislang verhält es sich umgekehrt. Auf die höhere Rentenversicherung habe die Union bestanden, um Altersarmut zu verhindern.

Gleitzone soll angepasst werden

Neue Verdienstgrenzen sollten künftig auch für gering besteuerte Midijobs (400 bis 800 EUR) gelten. Hier werde die Schwelle auf 850 EUR angehoben. Der zwischen der Unions- und der FDP-Fraktion ausgehandelte Zeitplan sehe vor, dass im September die 1. Lesung der Gesetzesinitiative stattfinden soll.

dpa