Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
Bereits am 15. November 2023 wurde die "Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung" und damit auch die Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Ab 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Dadurch erhöht sich auch die vom Mindestlohn abhängige dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die wiederum Auswirkungen auf die Untergrenze des Midijobs hat.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Seit dem 1. Oktober 2022 orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie berechnet sich, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.
Demnach erhöht sich die Geringfügigkeitsgrenze mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde ab 1. Januar 2025 von bisher 538 Euro auf 556 Euro monatlich (12,82 Euro x 130 : 3).
Download-Tipp: Änderungen bei Mindestlohn, Mini- und Midijob 2025 Ihre Checkliste für die Entgeltabrechnung zum 1. Januar 2025 inkl. Expertenwissen zu Minijobs und Beschäftigungen im Übergangsbereich. |
Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt maßgebend
Der Arbeitgeber hat zu Beginn der Beschäftigung oder bei jeder dauerhaften Änderung der Arbeitsverhältnisse das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu ermitteln, um das Vorliegen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zu prüfen. Dafür werden alle mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Einnahmen (laufende und einmalig gezahlte Arbeitsentgelte) im Rahmen der Vorausschau für den maßgebenden Beurteilungszeitraum (maximal zwölf Monate) ermittelt und durch die Anzahl der Beschäftigungsmonate des Beurteilungszeitraums (maximal zwölf Monate) geteilt. Das so ermittelte regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten, was letztendlich einem Jahresentgelt von maximal 6.672 Euro ab 1. Januar 2025 entspricht (2024: 6.456 Euro).
Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (z. B. aufgrund einer Krankheitsvertretung oder einer ungeplanten Einmalzahlung) steht dem Fortbestand einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht entgegen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraums zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Damit darf in Ausnahmefällen in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung letztendlich das 14-fache der Geringfügigkeitsgrenze verdient werden, also ab 1. Januar 2025 maximal 7.784 Euro (14 x 556 Euro) für einen Zeitraum von zwölf Monaten (2024: 7.532 Euro).
Neue Untergrenze für den Einstiegsbereich im Midijob
Der als Midijob bezeichnete Übergangsbereich beginnt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und endet bei 2.000 Euro monatlich. Im Zuge der Anpassung des Mindestlohns und damit der Geringfügigkeitsgrenze beginnt ein Midijob ab 1. Januar 2025 bei 556,01 Euro. Mehr dazu sowie zur Ermittlung des Faktor F lesen Sie hier.
Das könnte Sie auch interessieren:
Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
Sozialversicherung: Stolperfallen bei Minijobs und Arbeit auf Abruf
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
13.6901
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
9.551
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
9.152
-
Inflationsausgleichsprämie läuft Ende 2024 aus
8.478
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
7.532
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
7.493
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
5.79240
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
5.708
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
5.121
-
Änderungen bei Lohnsteuertabellen und Programmablaufplänen im Dezember 2024 und Januar 2025
5.0602
-
Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
18.12.2024
-
Änderungen bei Höchst-, Frei- und Pauschbeträgen zum Jahreswechsel
17.12.2024
-
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2025
16.12.2024
-
Lohnsteuerliche Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen und Personenschutz
13.12.2024
-
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: erweitertes Verfahren ab 2025
12.12.20244
-
Komplexe Herausforderungen in der Lohnbuchhaltung
12.12.2024
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
11.12.2024
-
Steuerbefreiung von Jobtickets und Deutschland-Ticket
11.12.2024
-
Entgeltfortzahlung im Minijob: Umlage U1 ab 2025
10.12.2024
-
Minijob: Umlage U2 im Jahr 2025
10.12.2024