EU will Wirtschaftsprüfung und Beratung entzerren
Deloitte, Ernst and Young, KPMG und Pricewaterhouse-Coopers sind die vier Wirtschaftsprüfer in Europa, die etwa 85 Prozent des Marktes dominieren. Sie kontrollieren die Bilanzen fast aller wichtigen Aktiengesellschaften in Europa. Dabei testieren sie mit ihrer Unterschrift, dass ein Konzern seine Bücher ordnungsgemäß geführt hat. Parallel sind die Wirtschaftsprüfer oft auch als Unternehmensberater tätig.
Sie sollen, wenn es nach der EU geht, künftig weniger Einfluss haben. Die geplanten Regeln, die noch der Zustimmung von EU-Staaten und Parlament bedürfen, fallen dabei aber nicht so strikt aus, wie ursprünglich einmal vorgesehen.
Dienstleistungen in der Beratung einschränken
Auf was sich Vertreter von EU-Parlament, EU-Kommission und Staaten bisher einigen konnten: Bestimmte Dienstleistungen - etwa Steuerberatung und Tipps über Investitionen und Strategie - sind Wirtschaftsprüfern nur noch in engen Grenzen erlaubt. Honorare aus Tätigkeiten außerhalb des klassischen Geschäfts dürfen nur noch höchstens 70 Prozent betragen. Außerdem dürfen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften künftig große Konzerne nur noch zehn Jahre lang prüfen und müssen dann nach Rotationsprinzip wechseln. Bei der Rotation darf die Frist von zehn Jahren nur einmal verlängert werden.
Beratung darf eigener Unternehmensbereich bleiben
Nicht durchsetzen konnte sich die EU-Kommission mit der Forderung, den Marktführern in Europa die Unternehmensberatung ganz zu verbieten. Dann hätten sich weltweite Konzerne aufspalten müssen in Prüfgesellschaften und Beratungsfirmen. Auch das Ziel der EU-Kommission, der EU-Börsenaufsicht Esma eine starke Aufgabe bei der Kontrolle zu geben, scheiterte. Die EU-Staaten haben jedoch die Möglichkeit, national noch strengere Regeln vorzuschreiben.
Hinweis: Einen Überblick zu den aktuellen Marktentwicklungen der strategischen Management- und Unternehmensberatung finden Sie im Personalmagazin, Ausgabe 12/2013, ab Seite 50.
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
440
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
428
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
202
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
169
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
156
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
153
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
137
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1344
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
129
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
128
-
Was Führungskräfte in der digitalen Transformation brauchen
15.01.2026
-
Recruitingmessen richtig vorbereiten
13.01.2026
-
Welche Kanäle für Recruiting und Active Sourcing geeignet sind
13.01.2026
-
Persönliche Kandidatenansprache auf Recruitingmessen
13.01.2026
-
Jobmessen und Karrieremessen 2026 für Recruiter
13.01.2026
-
Drei Thesen zum Benefits-Portfolio der Zukunft
12.01.2026
-
Wie Führungskräfte gelassen und souverän ins neue Jahr starten
09.01.2026
-
Diese HR-Tech-Entwicklungen sollten Sie 2026 verfolgen
08.01.2026
-
2026 – Warum der bAV-Arbeitgeberzuschuss ohne Digitalisierung zum Risiko wird
07.01.2026
-
"HR darf nicht immer auf Erlaubnis warten"
07.01.2026