Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU verboten werden

Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Damit sollen die Menschenrechte gestärkt werden. Eine Wiedergutmachung für Opfer ist nicht vorgesehen.

Egal ob Kakaobohne oder Schokolade, Schraube oder fertiges Auto: Produkte aus Zwangsarbeit sollen in der EU künftig nicht mehr verkauft werden dürfen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich in der Nacht zu Dienstag darauf, dass entsprechende Produkte vom Markt verbannt und an den Grenzen beschlagnahmt werden sollen, wenn festgestellt wurde, dass Zwangsarbeit eingesetzt wurde. „Die Waren müssten dann gespendet, recycelt oder zerstört werden“, teilte das Europaparlament mit. Die EU-Länder und das Parlament müssen der Einigung noch zustimmen. In den meisten Fällen ist das Formsache. Angewendet würde das Gesetz dann nach einer Übergangsfrist von mehreren Jahren.

Wenn vermutet wird, dass Zwangsarbeit außerhalb der EU stattfindet, soll nach Angaben der EU-Staaten die EU-Kommission die Ermittlungen leiten - ansonsten die jeweils zuständige nationale Behörde des betroffenen Mitgliedslandes. Ob ein Produkt verboten werde, solle dann die Behörde entscheiden, die die Ermittlungen geleitet habe. Wenn in einem Auto nur ein Teil aus Zwangsarbeit stamme, müsse nicht das gesamte Auto vernichtet werden - es reiche, das betroffene Teil auszutauschen.

Weltweit Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen

Die Einigung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, den die Behörde 2022 vorgestellt hatte. Sie beruft sich auf Zahlen, wonach weltweit etwa 27,6 Millionen Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO definiert Zwangs- oder Pflichtarbeit als „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“.

Nach Angaben der EU-Kommission kommt Zwangsarbeit in zahlreichen Sektoren vor. „Einige Dienstleistungssektoren, die Textilbranche, der Bergbau und die Landwirtschaft gehören zu den Branchen, in denen Zwangsarbeit häufig gemeldet wurde“, so die Behörde.

Wiedergutmachung für Opfer nicht geregelt

Schätzungen zufolge arbeiteten für jede Europäerin und jeden Europäer in ihrem Leben 80 moderne Sklaven, sagte die an den Verhandlungen beteiligte Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. Sie kritisierte, ebenso wie ihr Amtskollege Helmut Scholz von den Linken, dass eine Wiedergutmachung für Opfer von Zwangsarbeit nicht in dem Gesetz verankert worden sei. Alles in allem sei das Gesetz aber ein Meilenstein, so Cavazzini.

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn findet es hingegen gut, dass es keine verpflichtende Wiedergutmachung gibt. Die Kommission solle erst eine Folgenabschätzung vorlegen, ob es überhaupt sinnvoll wäre, Wiedergutmachung in diesem Gesetz zu regeln, so Hahn.

dpa

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