DRSC Briefing Paper CSDDD

Das DRSC hat am 2. September 2024 ein Briefing Paper zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Das Dokument gibt einen kurzen Überblick über die zentralen Regelungen der CSDDD. Der Fokus liegt dabei auf den Berichtspflichten, den thematischen Überschneidungen mit der CSRD und dem Anwendungsbereich der Richtlinie.

Das Briefing Paper soll laufend aktualisiert werden. Die nun veröffentlichte Fassung berücksichtigt ein im Juli 2024 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlichtes Informationspapier zur deutschen Umsetzung der CSDDD.

Sie finden das Briefing auf der Webseite des DRSC.

Hintergrund: Die Umsetzung der CSDDD in Deutschland

Die CSDDD ist am 25. Juli 2024 in Kraft getreten und muss bis zum 26. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies wird zu Änderungen am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) federführend für die Umsetzung der CSDDD verantwortlich.

  • Ab dem 26. Juli 2027 ist die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro verpflichtend anzuwenden.
  • Bis zum 26. Juli 2029 sinken die Schwellenwerte schrittweise auf 1.000 Beschäftigte und einen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro.

Das Hauptziel der Regelung ist die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette – also bei allen vor- und nachgelagerten Geschäftspartnern. Unternehmen müssen negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren, bewerten, verhindern und minimieren. Über die Einhaltung dieser Pflichten müssen sie jährlich berichten. Für Unternehmen, die bereits nach der CSRD berichtspflichtig sind, sind Erleichterungen vorgesehen.

Am 5. Juli 2024 hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Einigung über den Haushaltsentwurf 2025 das Maßnahmenpaket „Wachstumsinitiative - Neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ veröffentlicht. Eine der Maßnahmen zielt darauf ab, unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen durch eine möglichst bürokratiearme Umsetzung der CSDDD in dieser Legislaturperiode zu vermeiden. Alle Verpflichtungen, die sich aus der CSDDD ergeben, einschließlich der Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, sollen zum spätestmöglichen Zeitpunkt verbindlich werden. Darüber hinaus will die Bundesregierung verbindliche Standards erlassen, nach denen Unternehmen Informationen von KMU in ihrer Lieferkette einholen können. Damit sollen KMU als Datenlieferanten entlastet werden.


Schlagworte zum Thema:  Lieferkette, Due Diligence