LkSG: Umsetzungsrückstand bei jedem zehnten Unternehmen

Eine Umfrage der IHK Düsseldorf zeigt, dass viele Unternehmen auch eineinhalb Jahre nach Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes noch mit erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung konfrontiert sind. Vor allem kleinere Unternehmen empfinden das Gesetz als Belastung.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Januar 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferkette zu erfüllen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Seit dem 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Die IHK Düsseldorf hat im Juli 2024 zum zweiten Mal eine Umfrage zum aktuellen Umsetzungsstand und den damit verbundenen Herausforderungen durchgeführt. Rund 170 Unternehmen aus dem IHK-Bezirk Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen haben daran teilgenommen. Die meisten dieser Unternehmen haben jedoch weniger als 1.000 Beschäftigte und sind daher nur indirekt vom LkSG betroffen.

Stand der Umsetzung und Vorbereitung auf europaweite Richtlinie

Die Umfrage zeigt ein gemischtes Bild hinsichtlich des Umsetzungsstands:

  • Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten:
    Während mehr als zwei Drittel dieser Unternehmen angeben, die Anforderungen des LkSG weitgehend erfüllt zu haben, steht etwa jedes zehnte Unternehmen noch am Anfang oder hat noch gar nicht mit der Umsetzung begonnen.
  • Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten:
    Knapp zwei Drittel dieser indirekt betroffenen Unternehmen planen, die Anforderungen ganz oder teilweise umzusetzen. Hauptgründe hierfür sind vor allem Kundenanforderungen (rund 90 Prozent) und die Vorbereitung auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), deren Bedeutung im Vergleich zur Vorjahresbefragung um zwölf Prozentpunkte gestiegen ist.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Umsetzung des LkSG stellt die Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen, die je nach Unternehmensgröße variieren:

  • Bürokratischer Aufwand: Für KMU ist der erhöhte bürokratische Aufwand mit 76 Prozent das am häufigsten genannte Problem. Auch Großunternehmen nennen diesen Aspekt mit 60 Prozent als große Herausforderung.
  • Komplexität der Lieferketten: Sowohl Großunternehmen (67 Prozent) als auch KMU (52 Prozent) kämpfen mit der Komplexität ihrer Lieferketten und Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der Anforderungen gegenüber ihren Zulieferern.
  • Kostenbelastung und Wettbewerbsfähigkeit: Höhere Kosten werden von 41 Prozent der großen Unternehmen als Problem identifiziert, während 33 Prozent der KMU eine Einschränkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit befürchten.
  • Transparenz in der Lieferkette: Die Schaffung von Transparenz entlang der Lieferkette erweist sich als besonders anspruchsvoll: 30 Prozent der Großunternehmen haben einen vollständigen Überblick über die Arbeits- und Produktionsbedingungen ihrer direkten Zulieferer. Bei den KMU kennen nur 25 Prozent die Bedingungen bei allen direkten Lieferanten. Über 40 Prozent aller befragten Unternehmen haben zudem keinen oder nur einen marginalen Einblick in die Bedingungen bei ihren mittelbaren Zulieferern.

Kritik und Chancen

Laut IHK Düsseldorf überwiegt bei den befragten Unternehmen die Kritik am Gesetz. Im Hinblick auf die Verbesserung der Unternehmensreputation und die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung werden aber auch Chancen gesehen. Rund die Hälfte der Befragten erwartet durch die gesetzlichen Vorgaben ein „transparenteres und effektiveres Lieferantenmanagement“. KMU sind dabei deutlich skeptischer als Großunternehmen. Trotz erkennbarer Fortschritte zeigt auch die zweite Umfrage der IHK Düsseldorf, dass die Umsetzung des LkSG für viele Unternehmen noch mit Herausforderungen verbunden ist.


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