Aus der Personalplanung für den kommenden Planungszeitraum lässt sich schnell ableiten, wer bis zum Ende des Planungszeitraums das Unternehmen definitiv verlassen wird – mit Erreichen der Altersgrenze. Schwieriger ist es schon, abzuschätzen, wer sich darüber hinaus mit Abwanderungsgedanken trägt. Google hat dafür sogar einen eigenen Algorithmus entwickelt, der verschiedene Faktoren der Mitarbeiter einberechnet. Doch auch ohne Algorithmus ist die Einschätzung möglich.
Im Grunde gibt es immer zwei Kategorien von Mitarbeitern: solche, bei denen man die Abwanderung verhindern will, und solche, denen man bei Abwanderungsgedanken keine Hürden errichten würde. Bei manchen Arbeitnehmern ist auch der Zeitpunkt der arbeitgeberseitigen Kündigung schon absehbar.
In diesem zweiten Schritt ist nun abzuschätzen, wer am Ende des Planungszeitraums welche Stelle nicht mehr einnehmen wird und wo Stellenausschreibungen oder Neueinstellungen erforderlich werden. Überall dort, wo Aufgabengebiete oder Stellen aus den eigenen Reihen besetzt werden sollen, muss nun geprüft werden, wer dafür in Frage kommt.