Deutsche Bank schränkt das Rote-Flaggen-System ein
Verantwortung für das eigene Handeln, Wertschätzung und Anerkennung: Auf solche ethischen Standards wollte die Deutsche Bank ihre Mitarbeiter trimmen. Das Mittel der Wahl dafür: das System der Roten Flaggen. Wer zu viele der Fähnchen in seiner Personalakte verzeichnete, sollte Einschränkungen bei den Boni oder bei der Beförderung hinnehmen. Vorgesetzte sollten ihren Kopf hinhalten, wenn die Roten Flaggen in ihrer Abteilung zu zahlreich auftauchten. Ein Fehlverhalten, das damit geahndet wurde, war beispielsweise eine verpasste Schulung zum neuen Regelwerk.
System der Roten Flaggen nur noch eingeschränkt im Einsatz
Nun hat die Deutsche Bank laut der Online-Ausgabe der Zeitung "Die Welt" einen Rückzieher gemacht. Wie die "Welt" aus Bankkreisen erfahren habe, werden zwar auch künftig einzelne Regelverstöße der Mitarbeiter erfasst, jedoch nicht mehr auf der individuellen Ebene ausgewertet. Die Auswertung sei nur für Einheiten mit mindestens 250 Beschäftigten erlaubt. "Damit taugt das System nur noch zur Beurteilung der jeweiligen Führungskraft, nicht mehr für Maßnahmen gegen einzelne Untergebene", so die Zeitung.
Auf Kritik reagiert, doch Kulturwandel steht infrage
Damit reagiert die Bank auf die Kritik des Betriebsrats. Der hatte die Intransparenz des Systems, das ohne seine Beteiligung eingeführt worden war, angeprangert. Ein Banksprecher bestätigte laut "Welt", dass es nun eine grundsätzliche Einigung mit dem Betriebsrat gebe.
Doch ob solch ein System überhaupt einen Wandel in der Kultur anstoßen kann, ist weiter fraglich. Jedenfalls wird die eigentliche Mitarbeiterführung dadurch wohl kaum verbessert, eher im Gegenteil. Wie Psychologe Friedemann W. Nerdinger im Interview mit der Haufe Online Redaktion betont, sei das System hier sogar kontraproduktiv, da es letztlich die Autorität der Führungskräfte untergrabe. "Ein solches System dient natürlich nicht der Führung, sonst müssten es die Führungskräfte den Mitarbeitern transparent machen, selber die Mahnungen aussprechen und jeden Verstoß mit ihnen besprechen." Zudem sei zu bedenken, dass Bestrafungen in der Regel unerwünschte Wirkungen hätten: "Sie lösen negative Emotionen wie Angst, Scham oder Wut aus, die letztlich eine Verhaltensänderung verhindern. Aus all diesen Gründen ist es lernpsychologisch viel besser, erwünschtes Verhalten zu belohnen."
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber beachten müssen
1.993
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
1.713
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
1.500
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
1.276
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
1.249
-
Krankschreibung per Telefon nun dauerhaft möglich
1.129
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
1.031
-
Checkliste: Das sollten Sie bei der Vorbereitung eines Mitarbeitergesprächs beachten
709
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
514
-
Modelle der Viertagewoche: Was Unternehmen beachten sollten
390
-
Tipp der Woche: Mehr Inklusion durch KI
19.12.2024
-
Gleichstellung in Europa verbessert sich nur langsam
16.12.2024
-
Fünf Tipps für effektive Recruiting-Kampagnen zum Jahresstart
13.12.2024
-
Eine neue Krankenkasse als Zeichen der Fürsorge
11.12.2024
-
Wie Personalarbeit wirtschaftlichen Erfolg beeinflusst
10.12.2024
-
1.000 neue Fachkräfte für den Glasfaserausbau
09.12.2024
-
KI für eine inklusive Arbeitswelt
06.12.2024
-
Weihnachtsgeld: Wer bekommt wie viel?
05.12.2024
-
Mit Corporate Volunteering Ehrenamt ins Unternehmen bringen
05.12.2024
-
Die Angst vor KI lässt nach
05.12.2024