Irrtümer im Weisungsrecht

Was darf der Arbeitgeber per Weisung anordnen? Ein Blick ins Gesetz erleichtert in diesem Fall ausnahmsweise nicht die Rechtsfindung. Denn das gesamte Weisungsrecht ist nur in einem einzigen allgemein gehaltenen Paragraphen geregelt (§ 106 GewO). Die Arbeitsgerichte legen die Grenzen des Weisungsrechts durch ihre Urteile aus. Die sieben größten Irrtümer zu diesem Thema stellt dieser Beitrag vor.


1. Nachdem eine bestimmte Arbeitstätigkeit über viele Jahre hinweg ausgeübt worden ist, hat sich diese konkretisiert und darf nicht mehr geändert werden.

Eine Küchenhilfe wird nach zehnjähriger Tätigkeit als Kaffeekocherin aufgrund eines erhöhten Arbeitsanfalls angewiesen, andere Tätigkeiten in der Küche zu übernehmen. Sie weigert sich, das Gemüse zu putzen und zu schneiden, denn nach einer so langen Zeit habe sich ihre Arbeitstätigkeit auf das Kaffeekochen konkretisiert. Niemand könne so gut wie sie den Kaffee kochen! (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 3.12.1992 – 4 Sa 311/92) 

Der Arbeitgeber hat einen sehr weiten Gestaltungsspielraum, um die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig festgelegte Arbeitstätigkeit zu bestimmen. Diese Flexibilität auch in zeitlicher Hinsicht hat der Gesetzgeber eingeräumt, damit das Arbeitsverhältnis bis zum Eintritt ins Rentenalter (oder auch noch länger) bei sich ändernden Arbeitswelten ungestört fortbestehen kann. Ohne Flexibilität bedürfte es bei jeder n...

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Dies ist ein Beitrag aus der Zeitschrift Personalmagazin.
PM 07 2020

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Schlagworte zum Thema:  Versetzung, Betriebliche Übung