In jüngster Zeit werden bei Verstößen gegen die DSGVO Bußgelder in teilweise beträchtlicher Höhe verhängt. Die Datenschutzaufsichtsbehörden lassen eine neue Durchsetzungspraxis erkennen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) findet seit dem 25. Mai 2018 in den EU-Staaten unmittelbare Anwendung und konnte damit kürzlich ihren "zweiten Geburtstag feiern". Durch die DSGVO wurden die Datenschutzstandards EU-weit stark angehoben. Zur Stärkung der Wirksamkeit der DSGVO wurden die Datenschutzaufsichtsbehörden ermächtigt, deutlich höhere Bußgelder bei Datenschutzverstößen zu verhängen, als dies bisher möglich war. Zielsetzung der Bußgelder soll es sein, die konsequente Umsetzung der DSGVO-Vorgaben zu gewährleisten. Daher soll die Höhe eines Bußgeldes verhältnismäßig, aber auch abschreckend ausfallen.
Seit Inkrafttreten der DSGVO bestand bei Unternehmen große Angst, dass zukünftig selbst "einfache" Datenschutzverstöße mit Bußgeldern in Millionenhöhe sanktioniert werden könnten. Man befürchtete eine Welle hoher Bußgelder. Anfänglich war diese Sorge unbegründet, da die Datenschutzaufsichtsbehörden den Unternehmen eine gewisse Schonfrist zur Umsetzung der DSGVO-Vorgaben einräumt...
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