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10.05.2011
Arbeits- & Sozialrecht
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft - größere können unter Umständen den Job kosten. Wer im Dienst Sach- oder Geldzuwendungen annimmt oder sich sonstige Vorteile gewähren lässt, setzt sich nicht nur dem Vorwurf der Bestechlichkeit aus, sondern macht sich möglicherweise sogar strafbar. Wie aber verhält es sich bei Annahme einer Erbschaft, wenn man „aus persönlicher Verbundenheit“ von einer Person zum Erben eingesetzt wird, die man jahrelang geschäftlich betreut und beraten hat? Einen solchen Fall hatte das LAG Rheinland-Pfalz zu entscheiden.
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