BR-Gesetzentwurf fordert Straftatbestand für Teilnahme an illegalen Autorennen
Immer wieder kommt es zu Unfällen, die durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen verursacht werden.
Gericht haben bereits Strenge dokumentiert
Die Teilnehmer gehen damit ihrem schwer nachvollziehbaren Vergnügen und der Befriedigung ihres Geschwindigkeitsrausches nach. Unbeteiligte andere Straßenverkehrsteilnehmer aber werden getötet oder schwer verletzt. Zwar haben Gerichte sich massiv gegen dieses um sich greifende "Hobby" positioniert.
Es gibt es den rechtlichen Ansatz, in #Todesfällen wegen #illegalen #Autorennen Anklage wegen #Mordes zu erheben.
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Die Einordnung als Mord wird damit begründet, dass ein gemeingefährliches Tatmittel eingesetzt und niedrige Beweggründe ein Rolle gespielt haben.
Geschieht niemandes etwas, handelt es sich bei der Teilnahme bisher regelmäßig um eine Ordnungswidrigkeit (gem. §§ 29 Abs.1, 49 Abs. 2 Nr. 5 StVO).
Teilnahme an Rennen soll zum Straftatbestand werden
Das geplante Gesetz soll die Sanktionsmöglichkeiten ausbauen und die Höchststrafen für illegale Autorennen massiv anheben. Das erhebliche Gefährdungspotenzial der Rennen für Leib und Leben soll sich in der Heraufstufung der Teilnahme von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat widerspiegeln.
Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle
Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle (BR-Drucksache 362/16). Ein qualifizierte Bestrafung ist vorgesehen
- für Fälle, in denen Rennteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen
- oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährden.
Eine Qualifikation als Verbrechen ist vorgesehen
- für Fälle, in denen zumindest fahrlässig der Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird.
- Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die regelmäßig zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.
Weiteres Verfahren: Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zu einer Äußerung zugeleitet und dann dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.
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