Gesetz zum beschleunigten Asylverfahren trat am 17.3. in Kraft
Am 16.03.2016 wurde das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Folgetag in Kraft.
- Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge innerhalb von einer Woche über Asylanträge entscheiden soll
- und dass Rechtsbehelfsverfahren in zwei Wochen abgeschlossen werden.
- Werden Asylanträge abgelehnt werden,
- erfolgt die Rückführung direkt aus der Aufnahmeeinrichtung.
Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt. Das Ziel ist es, die Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber spürbar zu reduzieren. Erst am 24.10.2015 war das so genannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten, mit dem der Flüchtlingsstrom begrenzt werden sollte und ein geordnetes Verfahren zur Registrierung der Flüchtlinge eingeführt wurde. Zumindest die Zahl der Flüchtlinge aus Albanien, Kosovo und Montenegro geht seither nahezu gegen Null. Demgegenüber hat sich der Anteil der Flüchtlinge aus nordafrikanischen Staaten weiter nach oben entwickelt.
Insgesamt ist die Zahl der Flüchtlinge in den Wintermonaten gegenüber den Vormonaten allerdings spürbar zurückgegangen.
Dennoch sahen die Regierungsparteien, allen voran die CSU, weiteren Handlungsbedarf, um die Zahl der nach Deutschland einreisenden Flüchtlinge weiter zurückzuführen. Begründet wurde dies vor allem damit, dass die angestrebte europäische Lösung nicht annähernd in Sicht ist und die Flüchtlingszahlen im Frühjahr voraussichtlich wieder steigen würden.
Einigung war eine schwere Geburt
Trotz Einvernehmens über weitere erforderliche Änderungen des Asylrechts, kam die Koalition lange Zeit nicht weiter. Im Streit war vor allem die Forderung der CSU, den Familiennachzug für Flüchtlinge, die lediglich subsidiären Schutz genießen, auf zwei Jahre auszusetzen. Gegen diese Lösung strebte sich die SPD lange mit dem Argument, eine solche Lösung verletze den verfassungsrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie.
Außerdem widerspreche eine solche Lösung dem Grundsatz der Integration. Besonders junge Männer, die ohne ihre Familie nach Deutschland gereist seien, seien leichter integrierbar, wenn sie wieder im Kreis Ihrer Familie lebten. In diesem Punkt ist die SPD nun der CSU weit entgegengekommen und hat im Grundsatz der Aussetzung des Familiennachzugs zugestimmt.
Welche Flüchtlinge genießen nur subsidiären Schutz?
Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, hat nur dann Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter, wenn er in seinem Heimatland aus politischen, religiösen oder den sonstigen in Art. 16a GG genannten Gründen verfolgt wird. Der Antragsteller kann aber auch Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, wenn sein Leben oder seine Freiheit in seinem Herkunftsland wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
Eine große Zahl von Flüchtlingen erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Auch diese Flüchtlinge erhalten aber einen eingeschränkten subsidiären Schutz, wenn ihnen beispielsweise in Ihrem Heimatland Todesstrafe oder Folter droht oder dort Bürgerkrieg herrscht. Diese Menschen erhalten keinen Flüchtlingsstatus, sondern aus rein humanitären Gründen eine Duldung oder Aufenthaltserlaubnis, die nur für ein Jahr gilt und bei weiterem Aufenthalt jeweils verlängert werden muss.
Änderungen im einzelnen
Beim nun anberaumten Treffen der Spitzen der Großen Koalition wurden folgende Punkte beschlossen:
- Für Flüchtlinge, die lediglich subsidiären Schutz genießen, wird der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt
- Flüchtlinge, die nur subsidiären Schutz genießen, dürfen Angehörige nachholen, wenn diese in Flüchtlingscamps in der Türkei, Jordanien oder im Libanon sind. Diese sollen dann vorrangig mit noch zu vereinbarenden Kontingenten nach Deutschland geholt werden.
- Marokko, Algerien und Tunesien sollen zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. Auf diese Weise können Einwanderer aus diesen Staaten schneller abgeschoben werden.
- Asylbewerber aus diesen Ländern sollen künftig in besonderen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, in denen ihre Asylverfahren zügig bearbeitet werden können.
- Wurden Asylanträge abgelehnt und kommen die abgelehnten Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach, werden die sozialen Leistungen eingeschränkt.
- Neuankömmlinge sollen in Zukunft 6 statt bisher 3 Monate in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort im wesentlichen nur Sachleistungen erhalten. Geldzahlungen dürfen höchstens einen Monat im Voraus erfolgen.
- Die Residenzpflicht für Flüchtlinge in den Aufnahmeeinrichtungen wird verschärft, d.h. sie dürfen den Bezirk, in dem die Aufnahmeeinrichtungen liegt, nicht verlassen.
- Abschiebungen sollen künftig auch bei gesundheitlichen Problemen erleichtert werden. Nur bei schweren Erkrankungen soll die Abschiebung ausgesetzt werden.
- Flüchtlinge sollen sich in Zukunft mit monatlich 10 Euro an den Kosten für Ihre Integration beteiligen.
Menschenrechtsgruppen üben massive Kritik
Die Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“ als auch die Partei „Die Grünen“ kritisieren die Neuerungen scharf. Sie monieren, dass damit das Grundrecht der Familie für Flüchtlinge ausgesetzt werde. Die Grünen-Abgeordnete Kathrin Göring-Eckardt bezeichnete die Neuregelung als inhuman. Syrische Flüchtlinge in Deutschland, die um das Leben ihrer Familie in Aleppo bangen müssten, seien für Integrationsmaßnahmen nur schwer zugänglich. Pro Asyl befürchtet eine Belebung des Geschäfts der Schleuser und Schlepper. Diese seien die lachenden Dritten, wenn sie in Zukunft vermehrt Aufträge zur Organisation des illegalen Familiennachzugs erhielten.
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