Reform des Mordparagraphen

Die Reform des seit Jahren kritisierten Mordparagraphen befindet sich noch immer in aller Munde. Wann und wie der Paragraph im Strafgesetzbuch jedoch geändert wird ist noch unklar.

Expertenkommission um Lösung bemüht

Die seit 2014 unter Bundesjustizminister Heiko Maas agierende Expertenkommission arbeitet an einem Konzept für die Neuregelung der Tötungsdelikte. Die Kommission besteht aus 16 Sachkundigen welche aus den Bereichen der Wissenschaft, der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, der strafrechtlichen Praxis und der Landesjustizverwaltung stammen.

Ergebnisse werden vorgelegt

Ende Juni diesen Jahres hat die Kommission erstmals Ergebnisse dargelegt. Auf insgesamt 900 Seiten schildert die Expertengruppe Empfehlungen zur Neufassung der Normen. Einigkeit besteht darin, dass Änderungsbedarf bezüglich der Tätertypologie besteht. Bisher beschreibt der Mordparagraph das Wesen eines Mörders, also die Person selbst. Es wird aber gefordert, dass die Tat an sich beschrieben wird, wie es in anderen Paragraphen des Strafgesetzbuches ebenfalls die Regel ist.

Nazi Handschrift soll abgeschafft werden

Vielen geht es bei der Reform des Mordparagraphen außerdem darum Abstand zur Nazizeit zu gewinnen. Die Handschrift des Nationalsozialismus soll die heutige Gesetzgebung nicht mehr beeinflussen. 1941 wurde die bis heute bestehende Fassung zu den Tatbeständen Mord und Totschlag verfasst. Autor: der damalige Staatssekretär im Reichsjustizministerium Roland Freisler, später Präsident des NS- Volksgerichtshofes. Insbesondere durch seine Prozessführung wurde er zum Inbegriff des furchtbaren Juristen. Die einzige Anpassung die seitdem vorgenommen wurde, war die Aufhebung der Todesstrafe und dafür die Einführung der lebenslangen Haft als Strafandrohung.

„Lebenslang“ nicht mehr zwingend

Doch gerade die einzige Änderung der Strafandrohung ist laut Kritikern nicht mehr zeitgemäß. Es wird gefordert die lebenslange Freiheitsstrafe als zwingende Konsequenz abzuschaffen. Kritisiert werden diesbezüglich die Absolutheit und die Unumgänglichkeit der Strafe. Wichtig sei, dass auch mildernde Umstände und besondere Tatbestände berücksichtigt werden können.

Probleme im Koalitionsvertrag

Den Änderungen könnte allerdings etwas anderes im Weg stehen. Während es letztes Jahr noch hieß, die Reform solle möglichst schnell umgesetzt werden, ist nun die Frage, ob dies überhaupt möglich ist. Die Reform ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt. Kontra Stimmen werden vor allem von Seiten der CDU laut. Thomas Strobl, stellvertretender Vorsitzender der Union,  sieht „derzeit keine besondere Priorität“. Ihm zu Folge gibt es weitaus wichtigere Anliegen zu klären.

Auch Bayern sieht keinen Änderungsbedarf

Nicht alle sind sich einig, dass eine Reform zwingend her muss. Winfried Bausback, der Justizminister Bayerns (CSU) behauptet es gäbe „keinerlei Reformbedarf.“ Zwar sieht er ein, dass die Strafrechtsparagrafen 211 und 212 teilweise noch aus dem Jahr 1941 stammen würden. Wichtig sei allerdings, dass das Strafrecht bei Mord seit langer Zeit angewendet und durch die Rechtsprechung ausgeformt wurde.

Das zukünftige Vorgehen

Nicht in allen Punkten war es dem Expertenteam möglich auf einen Nenner zu kommen. Einigkeit besteht darin, dass die Reform überfällig ist. Im nächsten Schritt liegt es nun am Bundesjustizministerium die aus dem Abschlussbericht hervorgehenden Vorschläge und Ansätze zu prüfen. Im Anschluss soll dann ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.

Bis zu einer endgültigen Reform oder Änderung ist es noch ein langer Weg.


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