Wer regelmäßig Haschisch konsumiert muss laufen

Cannabis schadet Ihrer Fahrerlaubnis - aber die Rechtsprechung differenziert: Wird Haschisch nur gelegentlich konsumiert, ist für den Behalt der Fahrerlaubnis entscheidend, ob und wie der Konsument zwischen Konsum und Fahren trennt. Regelmäßiger Konsum wird allerdings nicht im Zusammenhang mit einer Fahrerlaubnis akzeptiert und ist gut nachweisbar.

Ein Joint am Steuer, das geht nicht. Ein Joint und später ans Steuer, das kann gehen. Wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gelegentlicher Konsum schließt Autofahren nicht aus

Die rechtliche Grundlage für die Beurteilung liefert Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Danach ist die Fahreignung bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis nur zu bejahen, wenn:

  • eine Trennung zwischen Konsum und Fahren anzunehmen ist
  • nicht zusätzlich Alkohol oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe konsumiert wurden und
  • keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen

Blutprobe belegt Cannabis-Konsum

Im vorliegenden Fall wurde dem damals 22-jährigen Kläger bei einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen, weil die Beamten vermuteten, dass er unter Drogeneinfluss stand. Das Ergebnis gab ihnen recht: 1,3 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) wurde in seinem Blut nachgewiesen, dem psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis.

Das Landratsamt entzog dem Mann daraufhin den Führerschein wegen gelegentlichen Cannabiskonsums und fehlender Trennung dieses Konsums vom Fahren. Jetzt hat auch das Bundesverwaltungsgericht das Vorgehen des Landratsamts bestätigt.

24 Stunden clean – mehr als unwahrscheinlich

Nach dem Ergebnis der mündlichen Berufungsverhandlung hat der junge Mann gelegentlich Cannabis konsumiert. Er führte zu seiner Verteidigung allerdings an, dass zwischen der Verkehrskontrolle und der Einnahme von Cannabis mehr als 24 Stunden gelegen hätten.

Bei seltenem Konsum wird Cannabis in sechs Stunden abgebaut

Doch mit dieser Aussage konnte er seinen Führerschein nicht retten. Denn bei einzelnem oder seltenem Konsum wird Cannabis innerhalb von vier bis sechs Stunden abgebaut und ist dann nicht mehr nachweisbar. Nur bei regelmäßigem oder wiederholtem Konsum ist die Droge länger nachweisbar.

Häufiger Konsum wahrscheinlich

Deshalb kommt als naheliegende Erklärung für den Messwert vor allem in Betracht, dass der Kläger nicht nur mehr als 24 Stunden vor der Verkehrskontrolle Cannabis konsumiert hat, sondern ein weiteres Mal – wenige Stunden vor der Blutentnahme.

Akkumulation von Cannabinoiden durch hohe Konsumfrequenz

Oder andersherum: Sollte der Kläger tatsächlich die Wahrheit gesagt haben, und der Cannabis-Konsum länger als 24 Stunden zurückgelegen haben, deutet das auf eine erhebliche „Akkumulation von Cannabinoiden im Körper hin“. Die entsteht aber nur bei einer erhöhten Konsumfrequenz mit entsprechender Dosierung.

Kein Sicherheitsabschlag wegen möglicher Messungenauigkeit

Keinen Erfolg hatte auch der Einwand des Mannes, dass im Hinblick auf mögliche Messungenauigkeiten ein Sicherheitsabschlag vom ermittelten THC-Wert vorgenommen werden müsse.

(BVerwG, Urteil v. 23.10.2014, 3 C 3.13).


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