Informationspflicht gegenüber dem Vertragspartner über Insolvenzantrag
Hintergrund
Die GmbH stand in dauerhaftem Geschäftskontakt zu einem Vertragspartner, der jeweils auf Abruf bestimmte Service-Leistungen erbrachte. Der Dienstleister war vorleistungspflichtig, d.h. er erhielt seine Vergütung erst nach Erbringung der Leistungen. Nachdem die GmbH in eine wirtschaftliche Krise geriet, stellte der Geschäftsführer Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, informierte den Vertragspartner darüber jedoch nicht. Die Mitarbeiter der GmbH riefen jedoch auch nach Antragstellung, aber vor Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters weiter Leistungen des Vertragspartners ab, die dieser in Unkenntnis von dem Insolvenzantrag erbrachte. Von seinen Vergütungsansprüchen erhielt der Dienstleister anschließend nur die Insolvenzquote d.h. er bekam nur einen Bruchteil seiner eigentlich vertraglich vereinbarten Vergütung.
OLG Köln, Beschluss v. 9.7.2013, 19 U 34/13
In dieser Konstellation bejahte das OLG Köln eine persönliche Pflicht des Geschäftsführers, den Vertragspartner über die Stellung des Insolvenzantrages zu informieren oder dafür zu sorgen, dass vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Aufträge mehr erteilt werden. Dies begründete der Senat mit einer Nebenpflicht aus dem auf Dauer angelegten Kooperationsvertrag mit dem Geschäftspartner in Zusammenhang mit der Pflicht des Geschäftsführers zur Stellung des Insolvenzantrags gemäß § 15a InsO. Obwohl der Geschäftsführer den Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt hatte, hafte er daher gegenüber dem Vertragspartner wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) für den Insolvenzschaden, weil er diesen von dem Antrag nicht informiert hatte. Zusätzlich begründete der Senat die Haftung mit einem von dem Geschäftsführer begangenen Eingehungsbetrug (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB), da er bei Auftragserteilung gewusst habe, dass die Gesellschaft die Vergütung aufgrund der Insolvenz nicht bezahlen würde.
Anmerkung
Die Entscheidung verschärft die Haftung des Geschäftsführers in der Krise der GmbH.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen Vertragspartner über die eigene Vermögenssituation aufzuklären. Das ändert sich allerdings in einer Krisensituation, wenn der Vertragspartner vorleistungspflichtig ist und aufgrund der Krise von vorneherein die Gefahr besteht, dass die Vergütung nicht bezahlt werden kann. Auch dann besteht jedoch keine persönliche Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Aufklärung, es sei denn er hätte beim Vertragsschluss ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen oder ein unmittelbares Eigeninteresse am Vertrag.
Praxishinweis
Über diese Voraussetzungen setzt sich das OLG Köln in seiner Entscheidung hinweg und bejaht die persönliche Haftung auch ohne Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens oder ein Eigeninteresse des Geschäftsführers. Diese Konsequenz geht sehr weit. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Rechtsprechung anderer Obergerichte oder des BGH der Auffassung des OLG Köln anschließt.
Rechtsanwälte Dr. Barbara Mayer, Dr. Sven Tjarks, Friedrich Graf von Westphalen & Partner, Freiburg
Vgl. zum Thema Insolvenzantrag auch:
Haftung des Steuerberaters für verspätete Insolvenzantragstellung
-
Italienische Bußgeldwelle trifft deutsche Autofahrer
2.943
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
2.041
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
1.654
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.5782
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
1.381
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
1.380
-
Gerichtliche Ladungen richtig lesen und verstehen
1.340
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
1.333
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
1.169
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
1.110
-
Rechtsunsicherheit für die Kundenanlage
17.12.2024
-
Die Verordnung über das Verbot von Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden
11.12.2024
-
Änderungen des Energiewirtschaftsrechts – Was kommt noch nach dem Ampel-Aus?
10.12.2024
-
Anteil der Zahlungen von Cyber-Versicherungen wegen Datenschutzverstößen steigt stetig
06.12.2024
-
Das Scraping-Urteil des BGH zum Facebook-Datenleck
04.12.2024
-
BGH begrenzt Zulässigkeit von Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel
03.12.2024
-
Microsoft Advertising haftet bei fehlender Einwilligung automatisch gesetzter Cookies
28.11.2024
-
Rückbeteiligung bei Unternehmensverkäufen: Chancen und Herausforderungen
26.11.2024
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
25.11.2024
-
Risiko der Betriebsstättenbegründung durch mobiles Arbeiten im Ausland
18.11.2024