Erste Digitalisierungsansätze bei der AU-Bescheinigung
Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots macht es nunmehr möglich, dass auch erste Startups außerhalb der GKV Digitalisierungsprojekte angehen. Am Beispiel der elektronischen AU-Bescheinigung zeigt sich jedoch, dass die Betrachtung des Nutzens für die Versicherten nicht die einzige Maxime sein kann.
Digitalisierung im Gesundheitswesen: Fragliches Startup
Seit Ende des letzten Jahres wird nunmehr im Internet ein neuer Dienst angeboten, welcher bei Erkältungskrankheiten eine AU-Bescheinigung ohne Arztbesuch verspricht. Für 9 EUR werden auf AU-Schein.de die Symptome abgefragt, auf deren Basis dann eine AU-Bescheinigung erstellt und vorab per Whats-App übermittelt wird. Neben datenschutzrechtlichen Problemstellungen bei Übermittlungen über Whats-App ist jedoch sicherlich die fehlende tatsächliche Untersuchung via Videokonferenz oder sonstigen Medien das fragwürdigste an diesem Angebot. So spart man zwar sicherlich die Zeit im Wartezimmer bei der Nutzung des Angebots ein, in wie weit die ausgestellten Bescheinigungen jedoch von den Arbeitgebern und Krankenkassen anerkannt werden, erscheint jedoch sehr fraglich. Zumindest ein schlechtes Gefühl wird einem Nutzer kaum genommen werden können, zumal die Erstattung der entstehenden Kosten durch die Krankenkassen ausgeschlossen ist.
Nicht die Ziele der Digitalisierung aus dem Auge verlieren
Durch die Digitalisierung sollen bisher bestehende Papierverfahren für die Verfahrensbeteiligten erleichtert werden, indem bürokratische Belastungen durch Optimierung der Prozesse und Ver-meidung von Medienbrüchen beseitigt werden. Durch Modelle, welche ausschließlich Profit durch die Nutzung von vermeintlichen gesetzlichen Nischen im Visier haben, wird hingegen dieses Ziel erschwert. Wichtig ist es daher, bei der Neugestaltung der Verfahren die Qualitätsstandards und grundsätzlichen Verständnisse beizubehalten. Denn nur mit Vertrauen in die digitalen Lösungen und daher Unterstützung der Nutzer können auch weitere Belastungen kurzfristig angegangen werden.
Die elektronische AU-Bescheinigung
Neben den Startups wird jedoch nun auch die Politik im Bereich der eAU tätig. So enthält der aktu-elle Gesetzesentwurf zum Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) erste Ansätze für eine eAU. So sollen ab dem 1.1.2021 die Ärzte die AU-Bescheinigung direkt und digital an die Kranken-kassen übermitteln. Die bisherige postalische Übermittlung durch die Versicherten an die Kranken-kasse entfällt.
Weitere Schritte aktuell in Bewertung
Zum TSVG liegen aktuell weitere Änderungsanträge vor, die insbesondere auch die Bescheinigung an den Arbeitgeber adressieren. So sollen sich die Arbeitnehmer zwar weiterhin beim Arbeitgeber krank melden müssen, aber die bisherige Übermittlungsverpflichtung entfallen. Der Arbeitgeber wird hingegen aufgrund der Meldung tätig und fordert die Dauer der AU digital bei der Krankenkas-se an. Die bisherige Übermittlung der AU-Bescheinigung durch die Versicherten ist damit nicht mehr erforderlich. Gleiches soll auch für Arbeitslose durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter nachvollzogen werden.
Politisch müssen die Änderungen gewollt sein
Alle guten Vorschläge können ihr Potential jedoch nur dann entfalten, wenn die gesetzlichen Wei-chen entsprechend gestellt werden. Bleibt daher nur zu hoffen, dass die Politik sich offen gegen-über den Änderungsvorschlägen zeigt und diese im Endspurt noch ins TSVG integriert. Eine solche umfassende eAU hätte ein erhebliches Potential zur Nachnutzung für weitere Verfahren und könnte die Digitalisierung im Gesundheitswesen daher erheblich voranbringen und beschleunigen.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024