Berufskrankheit: Bestimmter Hautkrebs kann Berufskrankheit sein

Hautkrebs in bestimmten Formen kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Allerdings muss der an Hautkrebs erkrankte zuvor jahrelang im Freien gearbeitet haben. Die Berufskrankheiten-Liste soll um die Hautkrebsformen aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinom ergänzt werden.

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich dafür ausgesprochen, dass bestimmte Formen des Hautkrebses - aktinische Keratosen und das Plattenepithelkarzinom - wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Die wissenschaftliche Begründung des Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" wurde am 12.8.2013 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Voraussetzung für eine Anerkennung als Berufskrankheit ist, dass der von Hautkrebs Betroffene über viele Jahre im Freien gearbeitet hat und dabei lange natürlicher UV-Strahlung ausgesetzt war.

Liste der Berufskrankheiten soll ergänzt werden

Die wissenschaftliche Empfehlung wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unterstützt. Die DGUV fordert, dass die Berufskrankheiten-Liste entsprechend ergänzt wird. "Als Verordnungsgeber ist die Bundesregierung nun gefordert, zügig die Berufskrankheiten-Liste zu ergänzen", erklärt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer.

Nicht jeder Hautkrebs kann arbeitsbedingt sein

Andere Hautkrebsarten wie z. B. Melanom und Basaliom wurden nicht von der wissenschaftlichen Begründung erfasst. Bei diesen Hautkrebsarten gibt es aktuell keine ausreichenden medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass sie arbeitsbedingt verursacht werden - dies wäre die Voraussetzung für eine Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung.

Berufskrankheit, da höheres Risiko durch dauernde UV-Strahlung

Damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, muss wissenschaftlich belegt sein, dass bestimmte Personengruppen arbeitsbedingt ein höheres Erkrankungsrisiko haben als der Rest der Bevölkerung. Dieser Nachweis liegt für aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinome nun vor. Beschäftigte, die über viele Jahre im Freien "in der Sonne" gearbeitet haben, tragen ein wesentlich höheres Risiko als die übrige Bevölkerung, an aktinischen Keratosen und Plattenepithelkarzinomen zu erkranken. Denn langjährige Sonnenstrahlung führt zu chronischen Schäden der Haut und kann nachfolgend zu Hautkrebs führen.

Anerkennung als Berufskrankheit

Hautkrebs kann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn

  • die Diagnose "Plattenepithelkarzinom" oder "multiple aktinische Keratose" gesichert ist. Einzelne aktinische Keratosen sind noch keine Berufskrankheit.
  • das betroffene Hautareal bei der Arbeit langjährig und direkt der Sonnenstrahlung ausgesetzt gewesen ist.

Der Hauttyp des Erkrankten spielt keine Rolle. Er ist aber wichtig für die Auswahl geeigneter Sonnenschutzmaßnahmen.

Arbeitsbedingte UV-Strahlungsdosis entscheidend für Berufskrankheit

Zur alltäglichen UV-Belastungsdosis, der jeder Mensch tagtäglich ausgesetzt ist, muss bezogen auf das bisherige Leben eine arbeitsbedingte Mehrbelastung von mindestens 40 % dieser Lebensbelastungsdosis kommen. Denn die arbeitsbedingte UV-Strahlungsdosis, also der der Betroffene während der Berufstätigkeit ausgesetzt war, ist entscheidend. Ein 50-Jähriger erreicht diese Mehrbelastung, wenn er mehr als 15 Jahre in Vollzeit im Freien gearbeitet hat, ein 60-Jähriger bei ca. 18 Jahren "Outdoorarbeit".

Typischerweise sind Beschäftigte

  • in der Landwirtschaft,
  • am Bau,
  • im Handwerk,
  • auf See und
  • in Berufen wie Bademeister

arbeitsbedingt der UV-Strahlung ausgesetzt.

Unfallversicherungsträger können Berufskrankheit anerkennen

Auch wenn die Hautkrebsarten aktinische Keratosen und Plattenepithelkarzinom noch nicht in die Berufskrankheitenliste aufgenommen wurden, können die Unfallversicherungsträger sie bereits jetzt wie eine Berufskrankheit anerkennen.

Sie können die Heilbehandlung übernehmen. Diese ist zum Vorteil der Betroffenen in der Regel zuzahlungsfrei. Hautkrebserkrankte sollten ihren Betriebsarzt oder behandelnden Arzt auf einen möglichen beruflichen Zusammenhang hinweisen. Der Arzt wird dann eine Verdachtsmeldung an den Unfallversicherungsträger schicken.

Hintergrund: Hautkrebs

Das Plattenepithelkarzinom ist ein maligner Krebs der Haut, der die oberen Schichten der Haut (Epithel) betrifft. Der Krebs und seine Vorstufe, die aktinische Keratose, treten bevorzugt an Stellen der Haut auf, die meist nicht mit Kleidung bedeckt sind: zum Beispiel Kopf, Hals, Dekolleté, Arme und Handrücken. Die Erkrankung beginnt häufig erst nach dem 50. Lebensjahr. Wird der Hautkrebs frühzeitig erkannt und behandelt, bestehen gute Heilungschancen.

DGUV

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