Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) in Kraft getreten

Für Vertragszahnärzte gelten seit 1. Juli 2018 einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt.

Der neue Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) ersetzt die bisher für die Bereiche der Primär- und Ersatzkassen unterschiedlich geregelten Bundesmantelverträge. Für die Vertragszahnärzteschaft bedeutet die Neufassung insbesondere gleiche Rechte und Pflichten bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten – unabhängig davon, ob diese bei einer Primär- oder Ersatzkasse versichert sind.

Neuer Rechtsrahmen für Vertragszahnärzte und Krankenkassen

Neben inhaltlichen Änderungen hat der Bundesmantelvertrag auch eine neue Struktur, die sowohl Vertragszahnärzten als auch der interessierten Öffentlichkeit einen leichteren Zugang zu Regelungsinhalten erlaubt. Mit themenbezogenen Abschnitten und dem separaten Anlagenteil ist damit ein umfassendes und transparentes Regelwerk entstanden, das im Zusammenspiel mit Regelungen des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der Zulassungsverordnung für Zahnärzte und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das gesamte Spektrum der vertragszahnärztlichen Versorgung auf Bundesebene abdeckt.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): „Mit diesem grundlegend neu strukturierten Vertragswerk haben wir gemeinsam mit den Krankenkassen verschiedene Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung nachvollzogen. Der BMV-Z bildet damit wieder die aktuellen rechtlichen Erfordernisse ab. Solche Vereinbarungen sind für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von ganz entscheidender Bedeutung.“

Inhalte des Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Insbesondere die Anlagen enthalten in sich geschlossene vertragliche Vereinbarungen zu unterschiedlichen Regelungsgegenständen. Dazu zählen etwa die elektronische Abrechnung zahnärztlicher Leistungen oder das Gutachterwesen. Darüber hinaus wurden Formulare, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung verwendet werden einschließlich dazugehöriger Erläuterungen in einer eigenen Anlage zusammengefasst.

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband): „Der nun klarer strukturierte Bundesmantelvertrag-Zahnärzte soll die Zusammenarbeit für Zahnarztpraxen, Kassen und Versicherte erleichtern. Wir erwarten keine größeren Umstellungsschwierigkeiten. Es gilt auch zukünftig, den BMV-Z auf aktuellem Stand zu halten, um die Anforderungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten reibungslos zu gestalten.“

Hintergrund: Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte

Der Bundesmantelvertrag-Zahnärzte wird zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt und dient als Rechtgrundlage für die vertragszahnärztliche Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen und Patienten. Der Vertrag regelt Art und Umfang der Versorgung und enthält Vorschriften zum Ablauf von Behandlungen. Er ist zudem die Basis für die so genannten Gesamtverträge, die zwischen den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) und den Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt werden. Die jetzt erfolgte Zusammenführung der bisherigen Bundesmantelverträge ist Folge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, mit dem der GKV-Spitzenverband die Aufgaben und die Fortführung der vertraglichen Vereinbarungen der bisherigen Spitzenverbände der Primär- und Ersatzkassen übernommen hat.

GKV-Spitzenverband